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Gericht verbietet Warnstreiks der Bahn

10.07.2007, 08:51

Frankfurt/Main/Mainz/Berlin/dpa. - Die Warnstreiks der Lokführer sind am Dienstag gerichtlich bundesweit verboten worden. In einer einstweiligen Verfügung untersagte das Mainzer Arbeitsgericht die Arbeitsniederlegungen, zu denen die Gewerkschaft der Lokführer (GDL) für die Zeit von 08.00 Uhr bis 11.00 Uhr aufgerufen hatte.

Das Gericht gab damit der Deutschen Bahn recht, die die Warnstreiks als unzulässig bezeichnet hatte und vor Gericht gezogen war. Da der Gerichtsbeschluss erst nach Beginn der Warnstreiks erging, war der Bahnverkehr vielerorts bereits lahm gelegt worden. Viele Reisende mussten Verspätungen in Kauf nehmen. Etliche kamen zu spät zur Arbeit.

Nach Angaben der Deutschen Bahn gilt das Warnstreikverbot sowohl für den Güterverkehr als auch für den Personenfern- und Regionalverkehr. Die Zustellung der einstweiligen Verfügung werde nun schnell veranlasst, sagte ein Bahnsprecher in Berlin. Das Unternehmen erwarte jetzt, dass die Lokführergewerkschaft GDL die Arbeitsniederlegungen sofort beende.

Die Arbeitgeberseite fühlt sich durch den Beschluss des Gerichts in ihrer Rechtsauffassung bestätigt: «Wir denken über alle möglichen Konsequenzen nach. Dazu gehören auch Schadenersatzforderungen», sagte Werner Bayreuther, Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbands der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister. Die GDL wollte mit dem Warnstreik für ihre Mitglieder Einkommensverbesserungen von bis zu 31 Prozent und einen eigenen Tarifvertrag durchsetzen. Die Deutsche Bahn lehnt das strikt ab. Am Freitag ist ein Gespräch zwischen Bahn und GDL geplant.

Der Gerichtsbeschluss sei der GDL bislang nicht zugestellt worden. Daher dauere der Warnstreik wie geplant an, sagte dagegen eine Sprecherin in Frankfurt. «Was wir nicht haben, können wir nicht bearbeiten.» Die Gewerkschaft GDL war nicht zur Verhandlung in Mainz erschienen.

In Nordrhein-Westfalen waren die Warnstreiks kurz nach Beginn wieder ausgesetzt worden. Zuvor sei das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf mit einer einstweiligen Verfügung gegen den Streik der Gewerkschaft in Nordrhein-Westfalen förmlich zugestellt worden, sagte ein GDL-Sprecher am Dienstagmorgen in Frankfurt am Main.

In Berlin, München und Hamburg kam der S-Bahn-Verkehr am Morgen zum Erliegen. Auch einige Regionalzüge hätten ihre Fahrt nicht fortgesetzt, sagte ein Bahnsprecher in Berlin. Anderenorts war auch der Fernverkehr betroffen.

In Hamburg stoppte ein S-Bahnzug etwa hundert Meter vor der Einfahrt in den Hauptbahnhof. Hunderte Menschen verließen nach Angaben von Fahrgästen den Zug und gingen über die Gleise zu Fuß durch einen Tunnel in den Bahnhof. Die Feuerwehr half bei der Evakuierung des Zuges. Lautsprecherdurchsagen wiesen daraufhin, dass auch die wenigen noch fahrenden Züge nicht mehr den Bahnhof ansteuern können, da sich Menschen auf den Gleisen befinden.

In Sachsen setzten rund 100 Lokführer ihren Warnstreik am Vormittag trotz Gerichtsverbots fort. Die regionalen Streikleiter der GDL in Chemnitz, Dresden und Leipzig wollen den Ausstand planmäßig bis 11.00 Uhr weiterführen. «So lange wir nichts von der zentralen Streikführung in Frankfurt/Main hören, bleibt es dabei. Wir streiken weiter», sagte der Leipziger GDL-Streikleiter, Walter Wagner.