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Gelder Gelder: Die Leistungen für Abgeordnete im Bundestag

20.05.2008, 14:59

Berlin/dpa. - Im einzelnen schlüsseln sich dieLeistungen für die 612 Parlamentarier im Bundestag wie folgt auf:

DIÄTEN: Die monatliche Abgeordneten-Vergütung beträgt 7339 Euro.Zum 1. Januar 2009 steigen die Diäten nach dem Beschluss vom Novemberauf 7668 Euro. Die Einkünfte sollen so an die Vergütungen voneinfachen Bundesrichtern angepasst werden. Pläne für zusätzlicheErhöhungen nach den Tarifabschlüssen im öffentlichen Dienst sindwieder vom Tisch.

ALTERSVERSORGUNG: Beim Ausscheiden aus dem Parlament erhält einAbgeordneter für jedes Jahr der Parlamentszugehörigkeit eineAltersentschädigung von 2,5 Prozent der Monatsdiät. Der Höchstsatzdes Ruhegehalts von 67,5 Prozent der Diäten wird erst nach 27 Jahrenerreicht. Die Rente mit 67 in der gesetzlichen Rentenversicherungwird schrittweise auch auf Abgeordnete übertragen. Allerdings siehteine Ausnahmeregelung vor, dass Parlamentarier mit mindestensachtjähriger Zugehörigkeit auch schon vom 57. Lebensjahr an Anspruchauf ein Ruhegehalt haben.

KOSTENPAUSCHALE: Für die Unterhaltung eines Büros im Wahlkreis,Büromaterial, Telefon und Reisen erhalten Abgeordnete einesteuerfreie Kostenpauschale von 3782 Euro im Monat.

AMTSAUSSTATTUNG: Daneben hat jeder Abgeordnete Anspruch auf einBüro in Berlin. Er kann Dienstfahrzeuge im Umkreis der Hauptstadtbenutzen, bekommt eine Bahn-Freifahrtkarte sowie bei mandatsbedingtenReisen die Inlandsflugkosten ersetzt.

MITARBEITER: Für die Mitarbeiter-Bezahlung stehen monatlich 13 660Euro zur Verfügung.

KRANKENVERSICHERUNG: Abgeordnete haben die Wahl zwischengesetzlicher und privater Kranken- und Pflegeversicherung. BeiMitgliedern der gesetzlichen Kassen (rund 40 Prozent derParlamentarier) trägt der Bundestag die Hälfte des Beitrags. Dieübrigen zahlen die Beiträge selbst, die aber nur ein Teil des Risikosdecken. Für den Rest springt wie bei Beamten die Beihilfe ein.

VERSORGUNGEN: Bei mehreren Versorgungsansprüchen aus verschiedenenöffentlichen Ämtern greifen Anrechnungsvorschriften. So wird etwa dasRuhegehalt eines früheren Ministers auf die Diäten angerechnet.