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Geld Geld: Niemand liebt den Geldeintreiber

25.04.2002, 09:03

Mainz/Hamburg/dpa. - Verbraucherschützer kennen zahlreiche Tricks, mit denen säumigeZahler eingeschüchtert werden sollen. So wird zum Beispiel diebaldige Verhaftung in Aussicht gestellt, obwohl das Zivilrecht dafürgar keine Handhabe bietet. «Menschen mit geringem Bildungsstand sindsolchen Behauptungen schutzlos ausgeliefert», sagt Werner Sanio vonder Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung in Kassel.

Inkasso-Unternehmen werden eingeschaltet, wenn der Gläubigerselbst die Lust verloren hat, hinter seinen Geld herzulaufen. 30 Tagekann sich ein Kunde nach dem Kauf mit dem Bezahlen Zeit lassen, dannwird er säumig und riskiert Mahngebühren oder Verzugszinsen. Nach demGeschmack der Inkasso-Branche halten sich die meisten Gläubiger mitdem Mahnen viel zu lange auf: «Nach maximal 60 Tagen sollte der Fallan uns übergegeben werden», meint Gerti Hönings, Sprecherin desBundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) mit Sitz inHamburg.

Meist werden die «Ausputzer» im Auftrag der Gläubiger tätig undgeben den Fall bei Erfolglosigkeit an einen Anwalt weiter. Manchmalkaufen sie auch vollstreckbare Forderungen auf und versuchen, sie imeigenen Namen einzutreiben. Der ursprüngliche Gläubiger hat dannimmerhin einen Bruchteil seines Geldes bekommen, dasInkasso-Unternehmen kann sich Hoffnung auf fette Beute machen.

Ihr hässliches Image findet die Branche ungerecht. «Ich fühle michmanchmal mehr als Psychotherapeutin», sagt Gerti Hönings. «Bei vielengibt es einfach Blockaden, die wir dann nach mehr oder wenigerdeutlichen Mahnschreiben am Telefon zu lösen versuchen.» Handelt essich dagegen um zahlungsunfähige «Konsumopfer», muss nicht seltenzusammen mit den Schuldnerberatungsstellen eine Lösung gesuchtwerden.

Ebenso umstritten wie manche Methode der Inkasso-Büros ist dieKalkulation der Kosten. Wer in Verzug gerät, muss nach dem Gesetz dendadurch entstandenen Schaden tragen. Das können auch Inkassokostensein. «Allerdings gibt es für die andere Seite auch eine Pflicht zurSchadensminderung», sagt Ernst Ungerer von der VerbraucherzentraleBerlin. Daraus folgt, dass das Inkasso-Unternehmen höchstens so vielverlangen kann, wie im gleichen Fall für einen Anwalt zu bezahlenwäre. Inkasso- und Anwaltskosten dürfen in der Regel auch nichtnebeneinander geltend gemacht werden.

Inkasso-Unternehmen bedürfen einer Erlaubnis des zuständigenAmtsgerichtspräsidenten. Die amtliche Lizenz ändert freilich nichtsdaran, dass es sich um eine rein private Firma handelt, der keinerleihoheitliche Befugnisse zukommen. Vorzulegen sind auch Dokumente wieeine Abtretungserklärung oder Inkassovollmacht, damit eine Zahlungnicht an die falsche Adresse geht.

Verlangt der Gläubiger das Geld möglicherweise zu Unrecht, hat dieAngelegenheit ohnehin nichts bei einem Inkasso-Unternehmen zu suchen.«Wir werden nur bei unstrittigen Forderungen tätig», sagtBDIU-Sprecherin Hönings.