Frankreich Frankreich: Gericht lehnt Sterbehilfe für Todkranke ab
Paris/dpa. - Der Leidensweg der Mutter dreier Kinder hat in den vergangenen Wochen die französische Öffentlichkeit erschüttert und Streit innerhalb der Regierung ausgelöst. Der Tumor mitten im Gesicht ist äußerst schmerzhaft, sie kann nicht mehr riechen und schmecken und ist zuletzt auch erblindet. Keine Chemotherapie kann die bösartige Wucherung stoppen, ein seltenes Esthesioneuroblastom in der Rinne der Geruchsnerven.
Der Antrag der Frau stehe im Widerspruch zur Verpflichtung der Ärzte, Leben zu retten, und auch im Widerspruch zum Strafrecht, das Sterbehilfe unter Strafe stellt, hieß es in der Begründung des Gerichts. Die Frau, deren Leidensweg schon seit acht Jahren andauert, hatte eine Genehmigung für ihren Arzt beantragt, ihr eine tödliche Medikamenten-Dosis verabreichen zu dürfen. Doch ihren Kampf um einen «würdevollen Tod», wie sie sagte, will sie trotz der gerichtlichen Ablehnung nicht aufgeben. «Wenn ich die Medikamente, die ich brauche, nicht in Frankreich bekomme, werde ich sie mir woanders holen», sagte sie kürzlich.
Justizministerin Rachida Dati hatte sich im Vorfeld eindeutig gegen jede Sterbehilfe ausgesprochen: Ärzte seien nicht dazu da, tödliche Substanzen zu verabreichen, hatte sie gesagt. Vor zwei Jahren hatte Frankreich nach lebhafter öffentlicher Debatte ein «Recht zu sterben» gesetzlich verankert. Die aktive Sterbehilfe bleibt aber verboten.