Fragen und Antworten zum drohenden Bahn-Streik
Berlin/dpa. - Nach der Ankündigung der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) müssen sich Bahnkunden an diesem Freitag auf Verspätungen und Störungen im Personen- und Güterverkehr einstellen. Einige wichtige Fragen und Antworten zu den drohenden Folgen:
Wie können sich Fahrgäste über Behinderungen informieren?
Die Bahn empfiehlt, sich vor Fahrtantritt über die aktuelle Lage zu informieren: Im Internet auf der Seite www.bahn.de/aktuell, mit WAP-fähigen Handys unter mobile.bahn.de/ris oder unter der kostenlosen Telefonnummer 08000 996633.
Welche Regeln gelten bei schon gekauften Tickets für Zugfahrten am Freitag?
Wurde die Fahrkarte zum Normalpreis oder mit einem Bahncard-Rabatt gekauft, kann sie kostenlos umgetauscht oder erstattet werden. Bei Tickets zu Frühbuchersparpreisen mit 25 oder 50 Prozent Rabatt wären dafür 15 Euro Gebühr fällig. Denn die Bahn verweist darauf, dass sie trotz Streikankündigung den Zugbetrieb aufrechterhalten will. Die bei Sparpreisen übliche Bindung an feste Züge ist jedoch aufgehoben, wenn diese Züge wegen Streiks nicht erreicht werden sollten.
Was passiert, wenn ein Zug am Freitag wegen Streiks doch nicht fährt?
Wer seine Reise an einem Streiktag nicht antreten konnte, kann das Ticket bis Ende Oktober kostenlos umtauschen oder bekommt das Geld zurück. Zeitkarten werden anteilig erstattet. Wer in einem von Streik betroffenen Zug sitzt, kann jedoch nicht auf die sonst übliche Entschädigung für große Verspätungen pochen. Die Bahn haftet nur, wenn sie die Gründe einer Verzögerung selbst zu vertreten hat.
Was unternimmt die Bahn, um Streikfolgen einzudämmen?
Die Bahn will versuchen, Sonderdienstpläne aufzustellen, in denen streikwillige Mitarbeiter frei bekommen. Unter den Lokführern gibt es zudem 8000 Beamte, die nicht streiken dürfen. Auf Stellenanzeigen für 1000 Lokführer, die unabhängig von dem Tarifstreit aufgegeben worden waren, meldeten sich 800 geeignete Bewerber. Einige davon könnten kurzfristig engagiert werden. Nur in absoluten Einzelfällen könnten laut Bahn für grenzüberschreitende Strecken auch Lokführer aus der Schweiz oder Österreich eingesetzt werden. dpa sam yybb w4 sbr 011410 Okt 07