Fragen & Antworten Fragen & Antworten: Wirkungen und Nebenwirkungen der Rente mit 67
Berlin/dpa. - Die schrittweise Einführung der Rente mit 67 stehtvor der Tür: In gut einem Jahr soll mit der Anhebung des gesetzlichenRenteneintrittsalters begonnen werden. Trotz massiver Kritik will dieRegierung daran nicht rütteln lassen.
Warum soll das gesetzliche Rentenalter angehoben werden?
Der Anstieg des Rentenbeitragssatzes soll langfristig gebremstwerden, damit die Jungen von der zunehmenden Alterung derGesellschaft nicht überfordert werden, sagt Arbeitsministerin Ursulavon der Leyen (CDU). Sie rechnet mit einer Entlastung um etwa 0,5Beitragspunkte. Ohne Rente mit 67 wären, so ihr Argument, höhereBeiträge oder Leistungskürzungen für Rentner unvermeidbar. WichtigesZiel sei auch, die Erwerbstätigkeit der Älteren zu erhöhen, umdrohenden Fachkräftemangel abzuwenden.
Sind die Voraussetzungen für die Rente gegeben?
Die Regierung bejaht dies. Sie verweist darauf, dass sich dieErwerbstätigenquote der 60- bis 64-Jährigen in den vergangenen zehnJahren fast verdoppelt hat - auf zuletzt 38 Prozent. Die Regierunggeht davon aus, dass sich die Entwicklung fortsetzt. Nach ganz neuenZahlen von Eurostat sogar auf 41 Prozent. Darin sind auch Beamte undSelbstständige erfasst, die nicht in die Rentenversicherungeinzahlen.
Warum laufen die Kritiker Sturm?
Sie werfen der Regierung Schönfärberei vor und halten andere Zahlendagegen, etwa die Beschäftigungsquote der rentennahen Jahrgänge insozialversicherter Tätigkeit: Diese Quote war zuletzt lautRegierungsbericht auf rund 23 Prozent gestiegen. Nach Meinung vonOpposition und Gewerkschaften ist das viel zu wenig, um mit derAnhebung des Rentenalters zu beginnen.
Wo liegt das Problem?
Jede Seite interpretiert die Zahlen anders. Die Regierungargumentiert vor allem mit der Demografie und dem positiven Trend. Sohabe sich die Erwerbstätigkeit der 55- bis 65-Jährigen in denvergangenen zehn Jahren in etwa verdoppelt, auch bei den 60-bis 64-Jährigen. Die Kritiker halten das für unzureichend und verweisen aufein Defizit an «normaler sozialversicherungspflichtiger Vollzeit-Beschäftigung». Dieser Kategorie seien nur 15 Prozent der Menschen imAlter von 60 bis unter 65 Jahren zuzuordnen. Tatsächlich nahm dieZahl der in der Statistik gemeldeten Arbeitslosen über 60 Jahre seit2005 zu, während sie über alle Altersgruppen hinweg deutlichzurückging. In vielen Betrieben gibt es keine Mitarbeiter mehr über50 mehr.
Was passiert, wenn die Rente mit 67 im Jahr 2012 startet?
Dann können die dann 65-Jährigen - das sind die im Jahr 1947Geborenen - erst einen Monat nach ihrem 65. Geburtstag ohne Abschlagin Rente gehen. Jeder der folgenden elf Geburtsjahrgänge muss jeweilseinen Monat länger bis zur Rente arbeiten, danach geht es mit Zwei-Monats-Schritten weiter. Die heute 46-Jährigen sind die ersten, fürdie im Jahr 2029 die neue Altersgrenze von 67 Jahren gilt. Bei derRente mit 65 bleibt es nur für jene, die 45 Jahre lang Beiträgebezahlt haben.
Was passiert bei früherem Rentenbeginn?
Für jeden Monat, den ein Beschäftigter vor der künftig jeweilsgeltenden Altersgrenze in Rente geht, gibt es Abschläge von 0,3Prozent je Monat. Beispiel: Wer 1958 geboren ist, muss nach demGesetz für die volle Rente genau bis 66 arbeiten. Will der Betroffeneaber schon mit 63 - dem frühestmöglichen Zeitpunkt - seine Arbeit anden Nagel hängen, muss er mit Abschlägen von 10,8 Prozent rechnen.Wer von den Geburtsjahrgängen nach 1964 mit 63 Jahren - also vierJahre früher - in Rente gehen will, muss sich auf den maximalenRentenabschlag von 14,4 Prozent einstellen. Für Arbeitslose imrentennahen Alter führt an den Abschlägen kein Weg vorbei. Deshalbsehen die Kritiker in der Rente mit 67 ein bloßes«Rentenkürzungsprogramm».
Gibt es auch Vorteile?
Ja, und zwar für jene, die tatsächlich entsprechend der«Rententreppe» künftig länger arbeiten. So steigert ein um zwei Jahrespäterer Ausstieg aus dem Erwerbsleben nach 2029 den individuellenRentenanspruch laut den hochgerechneten Daten der Regierung umdeutlich mehr als 70 Euro monatlich. Dafür sinkt umgekehrt reinstatistisch auch die Rentenbezugsdauer um zwei Jahre.