FlowTex-Prozess FlowTex-Prozess: Befangenheitsanträge gegen Richter abgelehnt

Mannheim/dpa. - Im FlowTex-Prozess hat das Mannheimer Landgerichtam Donnerstag die Befangenheitsanträge der Verteidigung gegen dieRichter abgewiesen. Die Anträge seien unbegründet, erklärte dieKammer zur Begründung. Zuvor hatten die beiden Staatsanwälte denzweiten Teil des 36-seitigen Anklagesatzes verlesen. EineEntscheidung über die beantragte Aussetzung des Verfahrens steht nochaus.
Die Anwälte des Hauptangeklagten Manfred Schmider hatten zumProzessbeginn am Dienstag die Kammer, deren Vorsitzenden Richter undden psychologischen Gutachter wegen Befangenheit abgelehnt. Siewarfen der Kammer «elementare Verstöße» gegen die GrundrechteSchmiders vor. Außerdem forderten sie den Abbruch und die Neu-Terminierung des Mammutprozesses. Auch einen Richter, der über diebereits vorliegenden Befangenheitsanträge entscheiden sollte, lehntendie Anwälte ab.
In dem Prozess müssen sich Schmider und sein Ex-Kompagnon KlausKleiser sowie der ehemalige FlowTex-Finanzchef Karl Schmitz und dieManagerin Angelika Neumann verantworten. Sie sollen durchScheingeschäfte mit 3200 nicht bestehenden Bohrsystemen einen Schadenvon mehr als vier Milliarden DM (2,05 Mrd Euro) angerichtet haben.Zudem wollten sie angeblich mit einer faulen Anleihe eine halbeMilliarde DM ergaunern. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin könntedie Höchststrafe in diesem Verfahren bis zu 15 Jahre betragen.