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Missbraucht und von Brücke gestoßen Fall Stephanie aus Weimar 1991: Urteil rechtskräftig - Bundesgerichtshof verwirft Revision

10.05.2019, 08:46
26. August 1991: Zwei Kinder finden die Leiche von Stephanie Drews unterhalb der Teufelstalbrücke. (Symbolfoto)
26. August 1991: Zwei Kinder finden die Leiche von Stephanie Drews unterhalb der Teufelstalbrücke. (Symbolfoto) imago/Karina Hessland

Karlsruhe/Gera - Im Fall der 1991 getöteten zehnjährigen Stephanie aus Weimar hat der Bundesgerichtshof die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen. Damit sei die Entscheidung des Landgerichts Gera rechtskräftig, teilte das Gericht am Freitag mit.

Der damals 66 Jahre alte Mann war im November vergangenen Jahres wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht hatte den Mann für schuldig befunden, das Kind im August 1991 in Weimar entführt, sexuell missbraucht und von der Teufelstalbrücke an der Autobahn 4 rund 48 Meter in den Tod gestoßen zu haben.

Der Beschuldigte hatte im Prozess vor dem Landgericht den Mordvorwurf zurückgewiesen. Er war im März 2018 in Berlin festgenommen worden.  (dpa)