EU-Kritik an Gleichstellung EU-Kritik an Gleichstellung: Ohne Benachteiligung
Halle/MZ. - Dabei will die Kommission keinen neuen Krach über die im Grundgesetz festgelegte Sonderstellung von Ehe und Familie vom Zaun brechen. Sie will aber sehr wohl daran erinnern, dass es - ebenfalls in unserer Verfassung - ein Verbot der Diskriminierung gibt.
Trotzdem wird sich Berlin schwer tun. Denn vor allem der konservative Flügel der Großen Koalition befürchtet, dass die EU-Kommission unter dem Deckmantel der Sozialgesetzgebung am Ende eben doch den besonderen Schutz von Ehe und Familie aushebelt, indem man Fakten schafft.
Doch wer die Benachteiligung aufhebt, schafft deshalb noch keine völlige Gleichstellung. Die ist auch gar nicht gemeint, sondern Gleichberechtigung. Dass diese sichergestellt sein sollte, wenn Menschen füreinander Verantwortung übernehmen und sich versprechen, ein Leben lang für den anderen da zu sein, dürfte nachvollziehbar und deshalb selbstverständlich sein.
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