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EU-Erweiterung EU-Erweiterung: Die wichtigsten Änderungen

15.04.2004, 09:11

Berlin/dpa. - BINNENMARKT: Mit der EU-Erweiterung können Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen aus den Beitrittsländern grundsätzlich ungehindert aus den Beitrittsstaaten nach Deutschland gelangen - und umgekehrt. Ausnahmen gibt es bei der Freizügigkeit von Arbeitnehmern und bei der Einfuhr bestimmter Waren.

- ZOLLKONTROLLEN: Zollkontrollen an den Grenzen gibt es nach der Erweiterung nicht mehr, dafür aber stichprobenartige Kontrollen im Binnenland. Für Alkoholika und Benzin zum privaten Verbrauch gelten künftig die gleichen Freigrenzen wie bei der Einfuhr aus den bisherigen EU-Staaten. Für Tabakwaren gibt es während mehrjähriger Übergangsfristen für die meisten Beitrittsländer geringere Freigrenzen. Wer diese überschreitet, muss die Waren nachversteuern; außerdem werden zu viel eingeführten Waren künftig beschlagnahmt.

- PERSONENKONTROLLEN: Deutsche können sich vom 1. Mai an mit ihrem Personalausweis frei in den neuen Mitgliedstaaten bewegen. Bis die Beitrittsstaaten die entsprechenden Vorgaben vollständig umgesetzt haben, kann im Einzelfall noch das Mitführen eines Reisepasses ratsam sein. An der deutschen Ostgrenze finden weiterhin Personenkontrollen statt, denn die EU-Beitrittsländer gehören noch nicht dem Schengener Abkommen über den freien Grenzverkehr an. Durch das Fortbestehen der Kontrollen kann es an den Grenzübergängen weiterhin zu Staus kommen.

- ARBEITSMARKT: Um ihre Arbeitsmärkte vor einem unbegrenzten Zuzug von Arbeitskräften aus den Beitrittsländern zu schützen, können die Altmitglieder bis zu sieben Jahre lang nationale Beschränkungen aufrechterhalten. Nach zwei und fünf Jahren muss überprüft werden, ob diese noch notwendig ist. In Deutschland brauchen Zuwanderer aus den meisten Beitrittsstaaten zumindest in den ersten beiden Jahren noch eine Arbeitsgenehmigung.

- STRUKTURHILFEN: Durch den Beitritt der wirtschaftsschwachen Staaten aus Mittel- und Osteuropa droht Teilen Ostdeutschlands auf längere Sicht der Verlust von Fördermitteln aus den EU-Strukturfonds. Weil die durchschnittliche Wirtschaftskraft der Union sinkt, liegt das Bruttoinlandsprodukt in diesen Regionen künftig über der maßgeblichen Grenze für die höchste Förderkategorie («Ziel 1»). Die EU-Kommission will diesen Effekt abfedern, indem sie die Förderungen erst von 2006 an bis 2013 schrittweise abbaut.

(Internet: Informationen der Europäischen Kommission zur EU- Erweiterung: www.mehr-europa.de; Informationen des Auswärtigen Amts zur EU-Erweiterung: www.auswaertiges- amt.de/www/de/eu_politik/vertiefung/faq_html; Zoll-Broschüre «Reisen in der erweiterten Europäischen Union»: http://www.zoll- d.de/e0_downloads/d0_veroeffentlichungen/flyer_reisen _erw_eu.pdf) dpa dc yydd ks 140432 Apr 04