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Ende des Vulkan-Prozesses in Sicht?

08.03.2010, 13:23

Bremen/dpa. - Seit knapp 14 Jahren beschäftigt die Pleite des Bremer Werftenverbundes Vulkan die Justiz. Ende Januar stellte das Landgericht jedoch das Untreue-Verfahren gegen drei Vorstände ein. Nun zeichnet sich auch ein Ende im Zivilprozess ab.

Am Montag einigten sich Kläger und zwei der Beklagten vor dem Oberlandesgericht auf einen Vergleich. Die beiden früheren Vulkan-Vorstandsmitglieder müssen je 80 000 Euro zahlen.

Die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) hatte die Manager und zwei ihrer Kollegen auf jeweils knapp fünf Millionen Euro Schadensersatz verklagt. Von den beiden anderen Vorständen verlangt sie für den Vergleich 40 000 Euro. Darauf wollte sich deren Anwalt aber nicht einlassen. Im Verhältnis zu dem geforderten Schadenersatz seien diese Summen gering, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Arenhövel. Aber: «Es geht hier ja nicht um Rache. Es geht darum, Verantwortung zu übernehmen.»

Rückblende: Nach der Wiedervereinigung übernimmt der Vulkan Verbund unter anderem die Werft in Wismar und beantragt Fördergelder, um die Werft zu sanieren. Der Konzern erhält 1995 rund 99,2 Millionen Euro (194 Millionen Mark) von der Treuhandanstalt, die jedoch im Verbund bleiben. Als dieser Insolvenz anmeldet, ist das Geld weg - woran der Vorstand schuld ist, wie die BvS als Nachfolgerin der Treuhandanstalt meint. Sie wirft dem Vorstand vor, dass er bereits vor der Auszahlung der Fördergelder von der drohenden Pleite gewusst habe.

Sowohl das Bremer Landgericht als auch das Oberlandesgericht hatten Ende der 90er die Klage der BvS abgewiesen. Der Bundesgerichtshof gab 2001 aber der Revision statt und verwies das Verfahren zurück an das Oberlandesgericht. Dieses setzte die Verhandlung aber bis zur Entscheidung im Strafverfahren aus. Weil die vorliegenden Beweise nicht für eine Verurteilung reichten, stellte die Kammer dieses kürzlich ein.

Auch im Zivilprozess müsste der Senat den Fall noch einmal neu aufrollen. Die Richter müssten viele hundert Akten aus dem Strafprozess prüfen, Zeugen und Sachverständige befragen. «Es wird sehr viel Kraft kosten», sagte Arenhövel und appellierte deshalb an beide Seiten, eine Einigung zu finden. Sollte das bei den beiden verbleibenden Angeklagten jedoch nicht gelingen, wird sich das Gericht auf einen langwierigen Prozess einstellen müssen.

Auch die Schadensersatz-Klage gegen den früheren Vulkan-Chef Friedrich Hennemann könnte die Justiz länger beschäftigen. Diese liegt immer noch am Landgericht.