Einzelhandel Einzelhandel: Urteil gesteht Kassierern mehr Geld zu
ERFURT/HALLE/MZ. - Damit wurde eine entsprechende Regelung im Manteltarifvertrag aller ostdeutschen Länder (außer Mecklenburg-Vorpommern) gekippt. Auf die Arbeitgeber kommen jetzt zusätzliche Zahlungen in Millionenhöhe zu. Laut Dienstleistungsgewerkschaft Verdi arbeiten im Osten bis zu zwei Drittel der Beschäftigten Teilzeit unter 30 Stunden.
Der nun gekippten Tarifregelung zufolge steht SB-Kassierern die Funktionszulage in Höhe von vier Prozent des jeweiligen Monatstarifgehalts bisher nur dann zu, wenn sie im Wochenschnitt mehr als 24 Stunden an der Ausgangskasse arbeiten. Diese Regel bezieht sich auf Vollzeitkräfte mit einer Arbeitszeit von 38 Stunden pro Woche, wurde aber auch auf Teilzeitkräfte angewandt. Die gingen damit meist leer aus, weil sie aufgrund ihrer geringeren Gesamtarbeitszeit nicht auf die 24 Stunden Kassenarbeit kommen konnten. "Das verstößt gegen das Gebot, Teilzeitkräfte nicht schlechter zu behandeln als Vollzeitkräfte", erklärte Rechtsanwalt Johannes Menke, der mit seinen Kanzlei-Partnern eine 49-jährige Kassiererin aus einem halleschen SB-Markt vertrat. Nachdem die Frau in den ersten beiden Instanzen verloren hatte, gab ihr nun das BAG in Erfurt Recht. Danach steht einer Teilzeitkraft die Funktionszulage anteilig zu, wenn die Arbeitsdauer an der Ausgangskasse mindestens im Verhältnis von 24 zu 38 ihrer Gesamtarbeitszeit steht.
Rechtsanwalt Menke macht das am Beispiel einer Halbtagskraft deutlich. Die arbeite 19 Stunden pro Woche und müsse davon mindestens zwölf Stunden an der Kasse gestanden haben, um die vier Prozent Zulage zu bekommen.
Verdi feiert das Grundsatzurteil angesichts der beginnenden Tarifrunde für die bundesweit 2,7 Millionen Beschäftigten im Einzelhandel als Sieg. "Wir haben schon lange auf eine vertragliche Präzisierung gedrungen, dass die Kassierer-Zulage anteilig auch für Teilzeitkräfte gilt", sagte Jörg Lauenroth-Mago, Verdi-Fachbereichsleiter Handel für die Region Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen. "Ich erwarte, dass die Arbeitgeber sofort ihre Praxis ändern und die vier Prozent auch an Teilzeitkräfte zahlen."