Ein Jahr Haft auf Bewährung für früheren Bankier Schmidt
Hof/Saale/dpa. - Das Landgericht Hof hat den früheren Bankier Karl Gerhard Schmidt zu einer Haftstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sah es nach zehnmonatiger Verhandlungsdauer als erwiesen an, dass sich Schmidt der schweren Untreue in einem Fall schuldig gemacht hat.
Vom Vorwurf des Betrugs in 232 Fällen sprach das Gericht den früheren Inhaber der SchmidtBank frei. Schmidt hatte für den Rückkauf von eigenen Aktien einen Kredit von mehr als 30 Millionen Euro an eine Beteiligungsgesellschaft der SchmidtBank ausgezahlt, obwohl dessen Rückzahlung unsicher gewesen sei. Dies wurde als Untreue eingestuft. Dagegen sah das Gericht es nicht als erwiesen an, dass der frühere Bankier noch im Herbst 2001 Aktien seiner Bank im Wert von 2,5 Millionen Euro als Altersvorsorge an Kleinanleger verkauft habe, obwohl er von der Schieflage der Bank wusste.
Ein Konsortium deutscher Großbanken hatte die SchmidtBank im November 2001 mit einer Zahlung von mehr als einer Milliarde Euro vor dem Zusammenbruch gerettet. Das Filialgeschäft wurde später von der Commerzbank übernommen.