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Düngemittelhersteller Düngemittelhersteller: K+S darf weiterhin Salzwasser in die Werra ableiten

Von Carsten Albert 30.11.2012, 16:18
Salzlauge wird beim Kali-Werk «Werra» Standort Hattorf des Kaliproduzenten K+S in Philippsthal in die Werra eingeleitet. (ARCHIVFOTO: DPA)
Salzlauge wird beim Kali-Werk «Werra» Standort Hattorf des Kaliproduzenten K+S in Philippsthal in die Werra eingeleitet. (ARCHIVFOTO: DPA) dpa

Kassel/dapd. - Das Unternehmen müsse aber ab 2015 die Gewässerbelastung schrittweise senken, sagte Regierungspräsident Walter Lübcke am Freitag bei der Bekanntgabe der Entscheidung. Damit sei ein „Einstieg in den Ausstieg“ der Werraversalzung eingeläutet.

Ausschlaggebend für die Verlängerung der Erlaubnis sei die große wirtschaftliche Bedeutung gewesen, die K+S in der strukturschwachen Region spiele. Es sei eine Entscheidung zugunsten der 6.800 Arbeitsplätze von K+S in Nordhessen gewesen, sagte Lübcke. Das Unternehmen solle aber verpflichtet werden, einen Plan für eine nachhaltige Entsorgung über das Jahr 2020 hinaus zu entwickeln.

„Nach derzeitigem Stand der Technik ist eine Pipeline in die Nordsee unumgänglich, um Werra und Weser nachhaltig zu entlasten“, sagte Lübcke. Diesem Modell versperre sich jedoch das Land Niedersachsen unter Berufung auf einen Landtagsbeschluss.

Lübcke stellte in Aussicht, dass der Bau einer Fernleitung zur Abwasserentsorgung auch etappenweise erfolgen könne - etwa durch eine erste Pipeline vom K+S-Werk in Philippsthal bis an die Oberweser. Außerdem wolle er auch ein umstrittenes Speicherbecken, das im Landkreis Kassel errichtet werden könnte, nicht kategorisch ausschließen.

K+S fordert neue Entscheidung zu Verpressung von Abwässern

Das Regierungspräsidium habe bestätigt, dass die Einleitung der Salzabwässer in die Werra in Kombination mit der Versenkung die derzeit einzig verhältnismäßige Entsorgungsmöglichkeit darstellt, sagte Ralf Diekmann, Mitglied der Geschäftsführung der K+S Kali GmbH. Den Stufenplan zur Absenkung der Grenzwerte für die Werrabelastung wolle das Unternehmen prüfen.

Da jedoch die Versenkerlaubnis von Salzabwässern 2015 auslaufe, müsse für die Zeit danach über die weitere Nutzung des Untergrunds entschieden werden, forderte Diekmann. „Ohne eine ausgewogene Verteilung zwischen Einleitung und Nutzung des Untergrundes ist die ordnungsgemäße Entsorgung der verbleibenden Salzabwässer bis auf weiteres nicht vorstellbar“, betonte er.