1. MZ.de
  2. >
  3. Deutschland & Welt
  4. >
  5. Deutschland
  6. >
  7. Urteil: Verwaltungsgericht bestätigt Bremens Datenschutzbeauftragte

Urteil Verwaltungsgericht bestätigt Bremens Datenschutzbeauftragte

Von dpa Aktualisiert: 25.10.2022, 21:59
Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand.
Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Bremen/ Bremerhaven - Mitschnitte und Screenshots aus Videokonferenzen von Beiratssitzungen können behördlich gelöscht werden. Das Verwaltungsgericht Bremen bestätigte eine sogenannte Löschanordnung der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI), Imke Sommer, wie aus einer Mitteilung von Montag hervorgeht. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Die Datenschutzgrundverordnung regelt, dass Aufsichtsbehörden die Löschung von personenbezogenen Daten veranlassen dürfen. Ein Betreiber einer Website, der Mitschnitte und Screenshots aus Beiratssitzungen veröffentlich hatte, hatte gegen die Anordnung der LfDI geklagt.

Das Verwaltungsgericht urteilte, der Kläger habe nicht aus einem berechtigten Interesse heraus gehandelt. Unter anderem überwögen die Interessen und Grundrechte der betroffenen Beiratsmitglieder gegenüber dem Interesse des Klägers, die Öffentlichkeit zu informieren. Beiräte sind für örtliche Angelegenheiten zuständig. „All diejenigen, die sich in ihrer Freizeit als Beiratsmitglieder für die Allgemeinheit engagieren, können davon ausgehen, dass die Veröffentlichung von Mitschnitten und Screenshots digitaler Beiratssitzungen ohne Einwilligung der Abgebildeten rechtswidrig ist“, teilte Sommer mit.