Klimaklage Ministerium: Neues Klimaschutzprogramm bis März
Jetzt ist es gerichtlich bestätigt: Die Ampel-Regierung war beim Klimaschutz nicht ambitioniert genug. Schwarz-Rot muss nachbessern – und will das laut Umweltministerium auch.

Berlin - Die Bundesregierung will Ende März ein neues Programm zum Klimaschutz vorlegen. Man werde nach dem Klimaurteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht etwa das für unzureichend befundene Programm aus dem Jahr 2023 nachschärfen, sondern „alles, was an Defiziten bestanden hat im alten Klimaschutzprogramm heilen durch das Programm 2026“, kündigte Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth in Berlin an.
Noch hätten allerdings nicht alle Ministerien ausreichend geliefert. „Wir sind noch nicht mit allen Maßnahmen so weit, dass wir die gesetzlichen Ziele erreichen und damit sind wir auch noch nicht auf dem Kurs, den uns das Bundesverwaltungsgericht jetzt vorgegeben hat“, sagte Flasbarth. Er sei aber zuversichtlich, dass das bis März gelingen werde. Spätestens mit dem Urteil müsse allen Beteiligten klar sein, „beim Klimaschutz kann man keine Abstriche machen“.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte in Leipzig ein früheres Urteil bestätigt, das die 2023 von der Bundesregierung aufgelisteten Klimaschutzmaßnahmen als nicht ausreichend eingestuft hatte. Damit setzte sich die Deutsche Umwelthilfe (DUH) mit einer Klage für mehr Klimaschutz durch.
Die klimapolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Lisa Badum, sagte der Deutschen Presse-Agentur, seit Jahrzehnten sträubten sich die Bundesverkehrsminister, die Emissionen in ihrem Sektor zu senken. „Damit ist jetzt Schluss.“ Als Konsequenz aus dem Urteil forderte sie wirksame neue Maßnahmen zur Erreichung des Klimaziels für 2030, darunter ein günstigeres Deutschlandticket, ein Tempolimit, eine Abgabe auf Privatjets und den Abbau von Subventionen wie dem Dienstwagenprivileg.