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Klima-Protest Strafe wegen Straßenblockade: Berufung gescheitert

Von dpa Aktualisiert: 19.01.2023, 22:33
Ein Klimaaktivist der Umweltschutzbewegung „Letzte Generation“ klebt mit der Hand auf einer Straße.
Ein Klimaaktivist der Umweltschutzbewegung „Letzte Generation“ klebt mit der Hand auf einer Straße. Lennart Preiss/dpa/Symbolbild

Berlin - Das Berliner Landgericht hat erstmals über die Berufung eines wegen Nötigung verurteilten Klimaschutz-Demonstranten verhandelt und eine Geldstrafe von 600 Euro bestätigt. Der 21-Jährige habe sich an einer Straßenblockade beteiligt, die der Lahmlegung des Berufsverkehrs diente, begründete der Vorsitzende Richter Ralf Vogel am Mittwoch. Es sei ein gezielter Eingriff in die Rechte Dritter gewesen, um Aufmerksamkeit zu erregen.

Die Berufung des Studenten wurde verworfen. Er kann gegen diese Entscheidung Revision einlegen. Dann würde der Fall an das Berliner Kammergericht gehen.

Der Angeklagte hatte sich im Februar letzten Jahres mit elf weiteren Aktivisten der Gruppe Letzte Generation im Bereich der Zufahrt zur Stadtautobahn A100 im Bereich der Anschlussstelle Beusselstraße in Berlin-Moabit auf die Fahrbahn gesetzt. Zwei andere Demonstranten hätten sich mit Sekundenkleber festgeklebt. Im ersten Prozess hatte das Amtsgericht Tiergarten im Oktober 2022 eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 20 Euro verhängt.

Der 21-Jährige sagte im ersten Prozess, er stehe zu der Tat. „Trotz des Klimanotstands passiert nicht genug.“ Demonstrationen würden aus seiner Sicht nicht ausreichen - „wir müssen stören, um zu schützen“. Für eine Rettungsgasse sei bei der Aktion allerdings gesorgt gewesen. Er verlangte Freispruch.

Das Landgericht bestätigte nun die Bewertung der Vorinstanz. Es habe sich um strafbare Nötigung gehandelt. Andere Personen seien physisch für eine nicht unerhebliche Zeit blockiert worden. Es sei in der Rechtsprechung anerkannt, dass Straßenblockaden grundsätzlich als Nötigungshandlung zu bewerten seien. Dies habe der Bundesgerichtshof bereits in seiner sogenannten „Zweite-Reihe-Rechtsprechung“ entschieden, so Richter Vogel. „Der Zweck heiligt nicht die Mittel, auch wenn das Ziel noch so hehr erscheint.“

Die Verhandlung hatte wegen des jugendlichen Alters des Angeklagten vor einer Jugendstrafkammer stattgefunden. Der Richter kritisierte den Angeklagte dafür, nicht einsehen zu wollen, dass er nicht über dem Gesetz stehe. Er sehe in dem Verhalten „eine Gefahr einer weiteren Radikalisierung“, so Vogel.