Kommunalwahlen NRW Stichwahlen in NRW – Kampf um Köln und Ruhrgebietsstädte
Wer setzt sich in den Stichwahlen um die kommunalen Spitzenämter in Nordrhein-Westfalen durch? In Köln, Duisburg und Gelsenkirchen werden spannende Rennen erwartet.

Düsseldorf - In fast 150 Kommunen in Nordrhein-Westfalen stehen heute Stichwahlen um Oberbürgermeister-, Bürgermeister-, und Landratsposten an. Besonders spannend dürften es in der Millionenstadt Köln sowie in den Städten Duisburg, Gelsenkirchen und Hagen werden.
In Köln kämpfen Landtagsvizepräsidentin Berivan Aymaz und der SPD-Politiker Torsten Burmester um das Oberbürgermeisteramt. Bei einem Sieg von Aymaz würde die einzige NRW-Millionenstadt erstmals von den Grünen regiert.
Mehrere AfD-Kandidaten in Stichwahlen
In Duisburg, Gelsenkirchen und Hagen haben es jeweils AfD-Kandidaten in die zweite Wahlrunde geschafft. Mit Spannung wird erwartet, ob erstmals ein AfD-Politiker in NRW einen OB-Posten erobern kann. SPD und CDU hatten angekündigt, sich bei Stichwahlen gegenseitig zu unterstützen, um AfD-Politiker auf Spitzenposten zu verhindern. Auch in der Stadt Bergheim (Rhein-Erft-Kreis) kam ein AfD-Bewerber in die Stichwahl um das Bürgermeisteramt.
Sollte tatsächlich einer der AfD-Kandidaten den Chefsessel in einem Rathaus erringen, wäre er nicht der erste in Deutschland: Im August 2023 wurde in Raguhn-Jeßnitz in Sachsen-Anhalt ein von der AfD nominierter Bewerber zum bundesweit ersten Bürgermeister gewählt. Im Dezember 2023 setzte sich ein parteiloser, aber von der AfD aufgestellter Kandidat bei der Oberbürgermeisterwahl im sächsischen Pirna durch.
Stichwahlen sind überall dort nötig, wo im ersten Durchgang vor zwei Wochen keiner der Kandidaten mehr als die Hälfte der Stimmen holte. In landesweit 21 kreisfreien Städten gibt es heute Wahlduelle um die Oberbürgermeister-Posten und in 15 Kreisen um die Landratsämter. Außerdem werden noch in mehr als 100 kreisangehörigen Städten im zweiten Wahlgang Bürgermeister gewählt. Die Wahllokale schließen um 18.00 Uhr.
Grüne in mehreren Stichwahlen
In mehreren Städten treffen Politiker von CDU und Grünen in der Stichwahl aufeinander. In der NRW-Landeshauptstadt Düsseldorf kämpft der amtierende Oberbürgermeister Stephan Keller (CDU) in der zweiten Runde gegen die Grünen-Politikerin Clara Gerlach. In Münster trifft Grünen-Kandidat Tilman Fuchs auf Georg Lunemann (CDU). In Bonn und Aachen müssen sich die Grünen-Oberbürgermeisterinnen Katja Dörner und Sibylle Keupen in Stichwahlen CDU-Herausforderern stellen.
Wer holt die einstige SPD-Herzkammer?
In Dortmund, der einst von SPD-Politiker Herbert Wehner (1906-1990) als „Herzkammer der Sozialdemokratie“ betitelten Ruhrgebietsmetropole, muss SPD-Amtsinhaber Thomas Westphal in die Stichwahl gegen den CDU-Kandidaten Alexander Kalouti. Auch für die Spitzenposten in weiteren Rathäusern wie etwa Essen, Oberhausen und Bochum treten Bewerber von CDU und SPD gegeneinander an.
CDU klare Wahlsiegerin der ersten Runde
Im bevölkerungsreichsten Bundesland war die CDU im ersten Wahlgang am 14. September trotz leichter Rückgänge mit 33,3 Prozent der Stimmen klar die stärkste Kraft geblieben. Die AfD hatte laut vorläufigem Landesergebnis ihren Stimmenanteil in Räten und Kreistagen auf 14,5 Prozent fast verdreifacht. In der bundesweit beachteten Wahl landete sie auf dem dritten Platz hinter der SPD, die auf 22,1 Prozent kam.
Die Grünen mussten erhebliche Einbußen hinnehmen und holten 13,5 Prozent nach 20 Prozent bei den Kommunalwahlen 2020. Die Linke kam auf 5,6 Prozent und die FDP auf 3,7 Prozent.
Wer darf wählen?
Bei den Stichwahlen abstimmen dürfen all jene, die bereits im ersten Wahlgang vor zwei Wochen in ihrer Kommune wahlberechtigt waren. Sie erhalten keine neue Wahlbenachrichtigung. Es wurden aber Wahlerinnerungsschreiben verschickt. Auch ohne Wahlbenachrichtigung oder Erinnerungsschreiben kann im Wahlraum gewählt werden, sofern kein Briefwahlantrag gestellt wurde. Dazu ist ein Lichtbildausweis mitzubringen.
Nicht wählen dürfen jene, die erst nach der ersten Wahlrunde am 14. September 16 Jahre alt wurden und damit das Kommunalwahlalter erreichten. Die Voraussetzungen für eine Wahlberechtigung müssen bereits bei der Hauptwahl vorgelegen haben.