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Landtagswahl Steuerzahlerbund sieht größeren Landtag kritisch

Im neuen Landtag in Hannover sitzen 146 Abgeordnete - 11 mehr als mindestens vorgesehen. Der Steuerzahlerbund sieht die Vergrößerung kritisch. Einer neuen Landesregierung gibt der Verband deshalb gleich einen Arbeitsauftrag an die Hand.

Von dpa Aktualisiert: 12.10.2022, 14:39
Bernhard Zentgraf spricht.
Bernhard Zentgraf spricht. Hauke-Christian Dittrich/dpa/Archivbild

Hannover - Der neue niedersächsische Landtag mit 146 Abgeordnetinnen und Abgeordneten ist aus Sicht des Bundes der Steuerzahler (BdSt) zu groß. „Meiner Meinung nach wird die Arbeit, der Parlamentsbetrieb, dadurch nicht effizienter“, sagte der Landesvorsitzende Bernhard Zentgraf der Deutschen Presse-Agentur. Laut dem Landeswahlgesetz sind für das Parlament eigentlich 135 Mandatsträger vorgesehen - die zusätzlichen Abgeordneten ziehen durch sogenannte Überhang- und Ausgleichsmandate ein.

„Das ist zum Glück nicht so extrem wie im Bundestag, diese Aufblähungen. Aber es ist mit elf schon eine beachtliche Vergrößerung des Parlaments“, sagte Zentgraf. In den letzten beiden Wahlperioden saßen 137 Abgeordnete im Landtag.

Die aktuelle Zusammensetzung sehe das Gesetz so vor. Langfristig sollte aus Sicht des Landeschef des Steuerzahlerbundes das geltende Wahlrecht überprüft werden, um eine weitere Aufblähung des Parlaments zu verhindern. „Das ist ja etwas, was sich die neue Koalition mal vornehmen kann“, sagte Zentgraf mit Blick auf eine Wahlrechtsreform.

Dabei sind die 146 Sitze längst kein Höchstwert. Wie die Landtagsverwaltung in Hannover auf Anfrage mitteilte, gab es in der 15. Wahlperiode von 2003 bis 2008 sogar 183 Abgeordnete. Damals waren auch noch 155 Sitze als Richtwert für das Parlament vorgesehen. Angesichts leerer Kassen hatte der Landtag Ende 2004 aber beschlossen, die Zahl der Sitze von 155 auf 135 zu reduzieren.

Die gesetzliche Mindestzahl von 135 Abgeordneten kann sich durch sogenannte Überhang- und Ausgleichsmandate erhöhen. Überhangmandate werden laut der Landtagsverwaltung vergeben, wenn eine Partei mehr Direktmandate errungen hat, als ihr Mandate nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. Damit die Stärke aller Parteien im Landtag dem Verhältnis der gültigen Zweitstimmen entspricht, werden dafür Ausgleichsmandate vergeben. Auf diese Weise erhöht sich dann die Mindestzahl von 135 Abgeordneten.