Irreguläre Migration Sichere Herkunftsländer per Rechtsverordnung - Grüne empört
Die Koalition setzt in der Asylpolitik auf eine Reihe von Verschärfungen. Um zwei dieser Maßnahmen ging es jetzt im Bundestag.

Berlin - Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat kurz vor der parlamentarischen Sommerpause noch zwei weitere Bausteine seiner „Migrationswende“ im Bundestag vorgestellt. Menschen, denen Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsam droht, sollen künftig keinen Anspruch mehr auf einen staatlich finanzierten Anwalt haben, der sie bei der Wahrung ihrer Rechte unterstützt.
Rechtsbeistand vom Staat gibt es seit 2024
Dieser Anspruch war erst im vergangenen Jahr eingeführt worden, als Teil des sogenannten Rückführungsverbesserungsgesetzes der damaligen Ampel-Koalition, mit dem unter anderem die maximale Dauer des Ausreisegewahrsams verlängert wurde. Durch den Pflichtanwalt sei das Gesetz zu einem „Rückführungsverhinderungsgesetz“ geworden, sagte Dobrindt. Mit der Streichung dieses Anspruchs folge man einer Empfehlung der Justizministerkonferenz, betonte der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sebastian Fiedler.
Sichere Herkunftsländer per Rechtsverordnung
Erstmals beraten hat der Bundestag zudem über die Möglichkeit, Staaten per Rechtsverordnung als sogenannte sichere Herkunftsländer einzustufen. Das bedeutet, dass der Bundesrat dem dann nicht zustimmen müsste. Möglich wird das, indem die relativ kleine Gruppe von Schutzsuchenden, die als politisch Verfolgte Asyl beantragen, hier ausgeklammert wird. „Staaten werden nicht sicher, weil Sie es sich wünschen“, sagte Helge Limburg (Grüne) an die Adresse des Bundesinnenministers.
Maghreb-Staaten und Indien zuerst
In ihrem Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD vereinbart, mit der Einstufung von Algerien, Indien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten zu beginnen. Entsprechende Initiativen waren in den vergangenen Jahren im Bundesrat am Widerstand von Ländern mit Regierungsbeteiligung der Grünen und der Linken gescheitert.
Asylanträge von Menschen aus den als sichere Herkunftsstaaten geltenden Ländern lehnt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) in der Regel als offensichtlich unbegründet ab. Dies schließt die Anerkennung eines Schutzstatus im Einzelfall aber nicht aus. Abgelehnte Antragsteller können jedoch leichter und schneller abgeschoben werden.
Als sichere Herkunftsländer gelten in Deutschland aktuell neben den Mitgliedstaaten der Europäischen Union Albanien, Bosnien-Herzegowina, Ghana, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro, Senegal, Serbien, Georgien und Moldau. Die Einstufung soll irreguläre Migration aus diesen Staaten verringern.
Christian Wirth (AfD) sagte, der Entwurf gehe in die richtige Richtung, sei aber „mutlos“.