Soziales Seit 2002 Millionen-Förderung für Hospizdienste in Sachsen

Dresden - Der Freistaat hat die Arbeit ambulanter Hospizdienste seit 2002 mit insgesamt mehr als 6,8 Millionen Euro gefördert. Die Ehrenamtlichen leisteten neben den angestellten Fachkräften „einen wichtigen Beitrag zu einem menschenwürdigen und tröstlichen Ende des Lebensweges“, würdigte Sozialministerin Petra Köpping (SPD) laut Mitteilung vor dem Totensonntag deren Arbeit. Sie würden dazu beitragen, dass Schwerstkranke und Hinterbliebene Unterstützung aus der Gesellschaft erfahren.
Maßgeblich finanziert werden die Dienste nach Angaben des Ministeriums über die Krankenkassen, die seit 2002 insgesamt 56,7 Millionen Euro dafür ausgaben. Für 2022 stellte der Freistaat wieder bis zu 260.000 Euro bereit. 2021 wurden gut 2900 Sterbebegleitungen ermöglicht und insgesamt 2345 Ehrenamtliche waren im Einsatz. Viele von ihnen sind in einem der landesweit 55 ambulanten Hospizdienste organisiert, betreuen Familien, in denen Schwerstkranke und Sterbende zu Hause versorgt werden - und immer öfter auch in stationären Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern.
Mit dem Ewigkeitssonntag, auch Totensonntag, endet eine Woche vor dem ersten Advent das evangelische Kirchenjahr. Er ist dem Andenken an Verstorbene gewidmet und geht zurück auf die Reformationszeit.