Speicherpflicht für Anbieter Richterbund lobt Hubigs Vorschlag zur IP-Speicherpflicht
Die Bundesregierung will mit der geplanten Einführung einer Speicherpflicht für IP-Adressen Ermittlern die Arbeit erleichtern. Der Richterbund hält den dazu vorgelegten Entwurf für rechtskonform.

Berlin - Die von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) vorgeschlagene Pflicht zur Speicherung von IP-Adressen ist aus Sicht von Richtern und Staatsanwälten ein gutes Instrument, zur Aufklärung von Internetkriminalität. Die in ihrem Entwurf vorgesehene Speicherpflicht für drei Monate werde den Bedürfnissen der Ermittler gerecht und stelle keinen unverhältnismäßigen Eingriff in Bürgerrechte dar, heißt es in einer Einschätzung des Deutschen Richterbunds (DRB).
Kriminelle Nutzer können identifiziert werden
Das Justizministerium hat Länder und Verbände mit Frist bis zu diesem Freitag um eine Stellungnahme zu dem Vorhaben gebeten. Die IP-Adresse wird vorübergehend vergeben. Sie ist quasi die Anschrift eines Computers im Internet, mit der dieser identifiziert werden kann. Die Internetanbieter sollen nun laut Entwurf verpflichtet werden, vorsorglich zu speichern, welchem Internetanschluss eine IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt zugeordnet war.
Keine Speicherung von Standortdaten
Gespeichert werden sollen demnach auch weitere Daten, wie Portnummern, die für eine eindeutige Zuordnung der IP-Adresse zu einem Anschlussinhaber nötig sind. Welche Websites der jeweilige Nutzer besucht hat oder wo er sich zu dem Zeitpunkt aufhielt, soll dagegen nicht vorsorglich gespeichert werden.
Ziel der geplanten Speicherpflicht, zu der Hubig in diesem Frühjahr einen Kabinettsbeschluss anstrebt, ist vor allem eine höhere Aufklärungsrate bei Online-Betrug, Hasskriminalität im Netz und Kinderpornografie. Gerade bei der Suche nach Tätern, die Darstellungen von sexuellem Missbrauch an Kindern im Internet verbreiten, sei die IP-Adresse oft der einzige Ermittlungsansatz, argumentiert etwa das Bundeskriminalamt (BKA).
Unter anderem aus den Reihen der Grünen kommt jedoch Kritik. Sie nennen das Vorhaben eine „anlasslose Massenüberwachung“. Die CSU könnte sich dagegen auch eine sechsmonatige Speicherpflicht vorstellen.
Richterbund: Streit endlich beilegen
DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn warnt vor neuen Grabenkämpfen. Er sagt: „Es ist höchste Zeit, den erbittert geführten politischen Streit um die IP-Adressen-Speicherung beizulegen.“ Schließlich habe der Europäische Gerichtshof Deutschland längst den Weg für eine europarechtskonforme Regelung gewiesen. Dieser Weg werde mit dem nun vorgelegten Entwurf jetzt endlich beschritten.
Buschmann wollte IP-Adressen erst bei Verdacht speichern
Wegen rechtlicher Unsicherheiten wird die alte Regelung zur Vorratsdatenspeicherung seit 2017 nicht mehr genutzt. In Zeiten der Ampel-Regierung scheiterte eine Neuregelung an Uneinigkeit unter den Koalitionspartnern. Besonders die FDP, die mit Marco Buschmann damals den Justizminister stellte, war gegen eine Pflicht zur anlasslosen Speicherung von IP-Adressen.