Neuregelung ab November Lohnfortzahlung in Corona-Quarantäne – Kritik an Sonderrechten für Beamte
Wer nicht geimpft ist und in Corona-Quarantäne muss, der bekommt ab November keine Lohnfortzahlung mehr. Das haben Bund und Länder im September beschlossen. Eine Ausnahme gibt es allerdings für Beamte.

Halle (Saale)/Berlin/DUR – Ab dem 1. November entfällt für Ungeimpfte die Lohnfortzahlung in Corona-Quarantäne. Da sich inzwischen jeder Bürger impfen lassen kann, werde der Staat nicht mehr für Verdienstausfälle aufkommen. Für eine Berufsgruppe gilt das jedoch nicht: Beamte in Quarantäne bekommen weiterhin ihr Geld.
Der Grund dafür: Beamte bekommen regulär kein Gehalt, sondern werden vom Staat besoldet. Die Regelung zur Lohnfortzahlung greift bei ihnen also nicht. Das für Beamte zuständige Gesetz hätte dafür geändert werden müssen – was jedoch nicht geschehen ist. Nur Mecklenburg-Vorpommern. Hat diesen Schritt ergriffen, berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Hier erhalten künftig auch ungeimpfte Beamte in Quarantäne kein Geld mehr.
Lehrer ist nicht gleich Lehrer: Kritik an Sonderrechten für Beamte
Kritik an der Ungleichbehandlung kommt unter anderem von der Lehrergewerkschaft GEW. Schließlich gibt es auch im Mitteldeutschland Lehrer, die verbeamtet sind und solche, die angestellt sind – beide Gruppen werden nun im Quarantäne-Fall ungleich behandelt.
"Man kann natürlich fragen, ist das ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz? Aber rechtlich ist es das nicht. Der verbeamtete Lehrer ist eben rechtlich etwas anderes als der angestellte Lehrer“, sagt Michael Brenner, Professor für deutsches und europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht an der Uni Jena, gegenüber dem MDR.
Die Lohnfortzahlung fällt für Angestellte ausdrücklich nur im Fall einer vorsorglichen Quarantäne weg. Wer infiziert ist und daher Zuhause bleiben muss, erhält weiter Geld. Gleiches gilt für alle, die sich nachweislich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.