Verden Lebenslang gefordert für Doppelmord von Fischerhude
Vor einem Jahr zwischen Weihnachten und Neujahr erschütterte ein Verbrechen das beschauliche Künstlerdorf Fischerhude. Zwei Menschen wurden erschossen, eine Frau schwer verletzt. Die Anklage fordert dafür die höchstmögliche Strafe.

Verden - Für den Doppelmord in Fischerhude nach Weihnachten 2021 hat die Staatsanwaltschaft Verden lebenslange Haft für den 65-jährigen Angeklagten gefordert. Staatsanwältin Annette Marquardt sprach am Landgericht Verden von einer geplanten und kaltblütig durchgeführten Tat. „Insgesamt ist eine Gesamtstrafe zu verhängen, die lebenslang heißt“, sagte sie zum Abschluss ihres fast dreistündigen Plädoyers am Mittwoch. Das Gericht solle zudem auf eine besondere Schwere der Schuld erkennen, um eine vorzeitige Freilassung des Täters zu verhindern (Az. 10 Ks 146 Js 61163).
Die Verteidigung unterstrich eher die Momente, die für eine Affekthandlung sprechen könnten. Das Gericht solle unterhalb von lebenslang eine zeitlich begrenzte Haft verhängen, sagte Rechtsanwalt Jakob Struif.
Der Angeklagte, ein wirtschaftlich gescheiterter Pferdezüchter, soll am 28. Dezember 2021 in dem Künstlerdorf bei Bremen eine 73-jährige Frau und deren 56-jährigen Sohn erschossen haben. Eine 53-jährige Cousine der Frau, die zufällig anwesend war, überlebte schwer verletzt einen Kopfdurchschuss.
Die Staatsanwältin rollte in ihrem Plädoyer die lange Vorgeschichte der Tat auf. Danach hatte ein anderer Pferdezüchter den Angeklagten und dessen Familie auf seinem Gestüt in Wehldorf im Kreis Rotenburg aufgenommen. Aus der anfänglichen Freundschaft und Geschäftspartnerschaft sei über Monate eine tiefe Feindschaft geworden. Der Angeklagte habe den Gastgeber ausgenutzt, ihn zugleich aber für seine finanzielle Misere verantwortlich gemacht. Anfang Dezember 2021 sei der Angeklagte aus dem Gestüt geworfen worden, während seine Lebensgefährtin mit zwei gemeinsamen Kindern dort wohnen blieb.
Mit der Tat habe er seinem früheren Freund das Liebste nehmen wollen, was dieser hatte, nämlich Mutter und Bruder. Hass und Rache seien niedere Beweggründe, deshalb sei der 65-Jährige wegen Mordes zu verurteilen. Verteidiger Struif und sein Kollege Jan Raschka verwiesen auf die emotionale Ausnahmesituation für ihren Mandanten nach der erzwungenen Trennung von seinen Kindern.
Der Angeklagte hatte den Prozess über geschwiegen. In seinem Schlusswort entschuldigte er sich knapp bei der verletzten Frau und wünschte allen Anwesenden im Gerichtssaal frohe Weihnachten. Das Urteil soll auf den Tag genau ein Jahr nach der Tat am 28. Dezember gesprochen werden.