Grundstückverkauf Land übt Vorkaufsrecht am Rande von Gedenkstätte aus
Langenstein - Das Land Sachsen-Anhalt hat die Ausübung des Vorkaufsrechts am Stollensystem des Kulturdenkmales Gedenkstätte Langenstein-Zwieberge veranlasst. Das teilte die Staatskanzlei am Freitag mit. Ein Insolvenzverwalter hatte sechs Grundstücke am Rande der Gedenkstätte an einen privaten Käufer veräußert, ohne vorab das Land von dem Verkauf zu informieren. Nach dem Denkmalschutzgesetz des Landes steht im Falle eines Grundstückverkaufs, auf dem sich ein unbewegliches, geschütztes Kulturdenkmal befindet, der Gemeinde und dem Land ein Vorkaufsrecht zu. Dieses wurde nun ausgeübt.
Mit dem Vorkaufsrecht tritt das Land nach eigenen Angaben anstelle des Käufers ein und stellt es zukünftig der Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt zur Verfügung. In dem betroffenen Areal im Landkreis Harz liegt ein Teil des Stollensystems von 1945. Die Gedenkstätte erinnert an die Häftlinge aus 23 Ländern des KZ-Außenlagers Langenstein-Zwieberge. Sie mussten sie von April 1944 bis April 1945 ein 13 Kilometer langes Stollensystem in die Thekenberge bei Halberstadt treiben. Infolge der körperlichen Anstrengung und der mangelhaften Ernährung starben innerhalb von zwölf Monaten nahezu 2000 Häftlinge.