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Verfassungsänderung Koalition weiter für rasche Absenkung des Wahlalters auf 16

Von dpa Aktualisiert: 16.10.2022, 21:21
Ein Wähler wirft in einem Wahllokal seinen Stimmzettel in die Wahlurne.
Ein Wähler wirft in einem Wahllokal seinen Stimmzettel in die Wahlurne. Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

Berlin - Die rot-grün-rote Koalition in Berlin hält an ihren Plänen zur raschen Absenkung des Wahlalters von 18 auf 16 fest, obwohl die für eine Verfassungsänderung nötige Zwei-Drittel-Mehrheit wackelt. Grund sind Bedenken der FDP, die bei dem Vorhaben eigentlich mitmachen wollte, nun aber zunächst das am 16. November erwartete Urteil des Landesverfassungsgerichtes zu einer möglichen Wahlwiederholung abwarten will.

Die Fraktionen von SPD, Grünen und Linken erklärten am Freitag, dass es bei ihren Plänen bleibe, um die Rechte von Jugendlichen zu stärken und somit ihren Anliegen im Parlament mehr Geltung zu verschaffen. „Unter der Voraussetzung, dass das Landesverfassungsgericht in seinem Urteil zu den Berliner Wahlen 2021 die Kompetenzen des Berliner Abgeordnetenhauses in dieser Hinsicht nicht einschränkt, wollen wir am bestehenden Zeitplan zur Umsetzung festhalten und hoffen dabei weiterhin auf die Unterstützung durch andere Fraktionen des Berliner Abgeordnetenhauses“, hieß es in einer gemeinsamen Erklärung.

In Kraft treten soll die Regelung demnach am 1. Januar 2024. Für die mit hoher Wahrscheinlichkeit anstehende Wiederholung der Wahl zum Abgeordnetenhaus vom 26. September 2021 würde sie damit noch nicht greifen. Denn sollte der Verfassungsgerichtshof in seinem Urteil die Wahl wegen Wahlfehlern für ungültig erklären, was er in der mündlichen Verhandlung am 28. September sehr deutlich angedeutet hatte, müsste sie bis Mitte Februar 2023 wiederholt werden.

Momentan können 16- und 17-Jährige in Berlin nur bei den Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen abstimmen. Um das Wahlalter für das Abgeordnetenhaus zu senken, muss die Verfassung geändert werden. SPD, Grüne, Linke und FDP hätten dafür eine Zwei-Drittel-Mehrheit, CDU und AfD sind dagegen. Die FDP-Fraktion hatte der Koalition dem Vernehmen nach jedoch vor wenigen Tagen mitgeteilt, dass sie vor Einbringung eines Antrags in das Abgeordnetenhaus das Gerichtsurteil abwarten will. Ihr Argument: Ein womöglich nicht verfassungskonform gewähltes Parlament sollte nicht die Verfassung ändern.

Das Wahlalter mit 16 für die Landesparlamente gilt bereits in fünf der 16 Bundesländer, darunter in Brandenburg.