1. MZ.de
  2. >
  3. Deutschland & Welt
  4. >
  5. Deutschland
  6. >
  7. Sozialministerium: Internet, größere Zimmer: Pflegeheime müssen nachrüsten

Sozialministerium Internet, größere Zimmer: Pflegeheime müssen nachrüsten

Von dpa Aktualisiert: 05.10.2022, 14:39
Ein Schild weist auf ein Altenheim hin.
Ein Schild weist auf ein Altenheim hin. Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild

Hannover - Verpflichtender Internetanschluss, größere Zimmer: Für Alten- und Pflegeheime sowie für Heime für Menschen mit Behinderungen gelten seit dem 1. Oktober neue bauliche Anforderungen. Sämtliche Neubauten müssen künftig nach den neuen Standards gebaut werden, bereits existierende Einrichtungen müssen grundsätzlich spätestens bis zum 1. Januar 2033 nachgerüstet werden, wie das Sozialministerium am Dienstag mitteilte.

Unter anderem müssen die Wohnschlafräume von Einheiten für eine Person zukünftig mindestens 14 Quadratmeter Platz bieten, zuvor waren 12 vorgegeben. Für zwei Personen beträgt die Mindestgröße nun 22 Quadratmeter (vormals: 18). Wohneinheiten für mehr als zwei Personen sind in Alten- und Pflegeheimen nicht mehr zulässig. Neu eingeführt wurde darüber hinaus eine Einzelzimmerquote in Heimen. Diese beträgt 70 Prozent aller Wohneinheiten.

Neu in die Verordnung aufgenommen wurde, dass in jedem Heim die Voraussetzungen dafür geschaffen werden müssen, dass Bewohnerinnen und Bewohner in ihren Wohnschlafräumen Hörfunk- und Fernsehprogramme empfangen sowie das Internet nutzen und telefonieren können. Das Internet muss auch in den Räumen für gemeinschaftliche Zwecke und in den Therapieräumen nutzbar sein. Betreiber von Heimen müssen das Internet in einem verschlüsselten Netzwerk zur Verfügung stellen. Für die Bereitstellung des Internetanschlusses gilt eine verkürzte Übergangsfrist bis Ende 2025.