Schulen Gesetzentwurf zur Lehrer-Verbeamtung: GEW enttäuscht

Berlin - Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in Berlin hat enttäuscht auf den von der Bildungsverwaltung vorgelegten Gesetzentwurf zur Lehrer-Verbeamtung reagiert. Sie vermisst bei den Plänen vor allem Regelungen zum finanziellen Ausgleich für Lehrkräfte, die keine Beamten werden.
„Es grenzt an einen Bruch des Wahlversprechens, wenn die Senatsfinanz- und die Senatsbildungsverwaltung kein eigenes, rechtssicheres Modell für einen Nachteilsausgleich für diejenigen Lehrkräfte vorlegen, die nicht verbeamtet werden können oder wollen“, sagte Geschäftsführer Markus Hanisch am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. „Die vielen Lehrkräfte, die zu alt sind oder aus anderen Gründen nicht verbeamtet werden, verdienen aber einen fairen Ausgleich.“
Mit dem Gesetzentwurf, den die Bildungsverwaltung am Mittwoch öffentlich machte, soll die Rückkehr zur Verbeamtung von Lehrkräften in Berlin rechtlich abgesichert werden. Kernpunkt ist die bis zum 52. Geburtstag angehobene Altersgrenze, bis zu der bislang angestellte Lehrerinnen und Lehrer in den Beamtenstatus wechseln können. Eigentlich können Beschäftigte im öffentlichen Dienst des Landes nur bis zum 45. Geburtstag Beamte werden. Die Ausnahme für Lehrer soll zunächst bis Ende 2026 gelten.
Der von der GEW schon länger geforderte Kompensationslösung für Pädagogen, die Angestellte bleiben, soll laut Bildungsverwaltung von der rot-grün-roten Koalition im Abgeordnetenhaus erarbeitet und dann gemeinsam mit dem Gesetz im Januar beschlossen werden. „Nun schiebt der Senat den Abgeordneten die Verantwortung zu“, meinte Hanisch dazu. Das in Rede stehende „Sächsische Modell“ sei rechtlich eine so wackelige Konstruktion, dass die Senatsverwaltung für Finanzen die Verantwortung dafür offenbar nicht übernehmen wolle.
Das „Sächsische Modell“ ist eine komplizierte Rechtskonstruktion nach dem Beamtenrecht, die angestellten Lehrkräften nach GEW-Berechnungen ein Gehaltsplus von bis zu 200 Euro monatlich sichert. Die GEW fordert als Alternative eine tarifliche Zulage von bis zu 900 Euro.
Nach 18 Jahren Auszeit hatte sich Berlin als letztes Bundesland entschlossen, Lehrkräfte ab diesem Schuljahr wieder zu verbeamten. Das soll den Fachkräftemangel mildern. Beamte sind über das gesamte Berufsleben betrachtet finanziell bessergestellt als Angestellte.