Landgericht Hildesheim Frau soll behinderten Sohn getötet haben: Prozess ausgesetzt

Hildesheim - Der Prozess gegen eine wegen Mordes angeklagte Mutter, die ihren behinderten 17-jährigen Sohn getötet haben soll, ist ausgesetzt worden. Das Verfahren werde zu einem späteren Zeitpunkt neu beginnen, teilte das Landgericht Hildesheim am Donnerstag mit. Grund dieser Entscheidung sei, dass bei der Vernehmung eines behandelnden Arztes neue Erkenntnisse bekanntgeworden seien, die es nötig machten, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Dieser solle klären, ob der 17-Jährige überhaupt in der Lage war, einen Angriff auf sein Leben wahrzunehmen - das sei erforderlich, um das Mordmerkmal der Heimtücke feststellen zu können.
Die 53-Jährige hatte zu Prozessbeginn eingeräumt, ihren behinderten Sohn getötet zu haben. Nach Angaben eines Gerichtssprechers schilderte sie die kraftraubende Situation, in der sie schließlich für sich und ihren Sohn alles beenden wollte. „Ich wollte nur einschlafen“, habe die Frau gesagt. Ihr wird Mord im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit vorgeworfen. Sie soll am 16. März 2021 in Sarstedt beschlossen haben, sowohl ihren Sohn als auch sich selbst zu töten. Sie gab zu, Schokopudding und Apfelpüree mit einer tödlichen Medikamentendosis zunächst ihrem Sohn zu essen gegeben und anschließend selbst gegessen zu haben.
Die leblose Frau wurde von ihrem Mann entdeckt und konnte reanimiert werden. Zu diesem Zeitpunkt war der Jugendliche bereits gestorben. Nach Angaben des Gerichtssprechers hatte er das Prader-Willi-Syndrom. Das ist eine seltene, genetisch bedingte Behinderung mit körperlichen und geistigen Symptomen. 2019 seien Psychosen hinzugekommen, der Junge musste rund um die Uhr betreut werden. Keine Besserung gab es nach einem Psychiatrie-Aufenthalt. Die Pandemie erschwerte die Lage.
Nach Angaben des Gerichts wurde das Verfahren ausgesetzt, weil das Gutachten „nicht unerheblichen zeitlichen Aufwand“ erfordert. Die Hauptverhandlung mit den bestehenden Terminen fortzusetzen, kam demnach nicht in Betracht. Mögliche zusätzliche Termine scheiterten an der zeitlichen Auslastung einzelner Verfahrensbeteiligter.