Einsatz bei mehreren Suiziden Ex-Rettungssanitäter klagt vor Bundessozialgericht

Kassel - Ein ehemaliger Rettungssanitäter will eine posttraumatische Belastungsstörung vor dem Bundessozialgericht in Kassel als Folge seiner Einsätze anerkennen lassen. Die Richter werden sich an diesem Donnerstag (10.00 Uhr) mit dem Fall des Mannes aus Baden-Württemberg befassen. Nach Angaben des Gerichts war der Kläger unter anderem beim Amoklauf an einer Schule in Winnenden im Jahr 2009 mit mehreren Toten sowie bei mehreren Suiziden vor Ort.
Er fordert die Anerkennung einer solchen Belastungsstörung als sogenannte Wie-Berufskrankheit. Wie-Berufserkrankungen sind nicht in der Liste der Berufskrankheiten erfasst, können aber in sehr eingeschränkten Ausnahmen als solche anerkannt und bei Anträgen entsprechend behandelt werden. Zuvor hatte das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden, dass die Voraussetzungen für eine entsprechende Anerkennung nicht gegeben seien.