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Einsatz bei mehreren Suiziden Ex-Rettungssanitäter klagt vor Bundessozialgericht

Von dpa 05.05.2021, 15:43
Ein ehemaliger Rettungssanitäter will eine posttraumatische Belastungsstörung als Folge seiner Arbeit anerkannt wissen.
Ein ehemaliger Rettungssanitäter will eine posttraumatische Belastungsstörung als Folge seiner Arbeit anerkannt wissen. (Foto: imago images/Political-Moments)

Kassel - Ein ehemaliger Rettungssanitäter will eine posttraumatische Belastungsstörung vor dem Bundessozialgericht in Kassel als Folge seiner Einsätze anerkennen lassen. Die Richter werden sich an diesem Donnerstag (10.00 Uhr) mit dem Fall des Mannes aus Baden-Württemberg befassen. Nach Angaben des Gerichts war der Kläger unter anderem beim Amoklauf an einer Schule in Winnenden im Jahr 2009 mit mehreren Toten sowie bei mehreren Suiziden vor Ort.

Er fordert die Anerkennung einer solchen Belastungsstörung als sogenannte Wie-Berufskrankheit. Wie-Berufserkrankungen sind nicht in der Liste der Berufskrankheiten erfasst, können aber in sehr eingeschränkten Ausnahmen als solche anerkannt und bei Anträgen entsprechend behandelt werden. Zuvor hatte das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden, dass die Voraussetzungen für eine entsprechende Anerkennung nicht gegeben seien.