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  7. Verwaltungsgericht Düsseldorf: Ex-IS-Deutschland-Chef Abu Walaa klagt gegen Ausweisung

Verwaltungsgericht Düsseldorf Ex-IS-Deutschland-Chef Abu Walaa klagt gegen Ausweisung

Der irakische Hassprediger Abu Walaa soll seine Aufenthaltsrechte verlieren, damit man ihn nach seiner Zeit in Haft abschieben kann. Gegen den Verwaltungsakt der Ausweisung klagt er nun.

Von dpa Aktualisiert: 26.05.2025, 15:49
Abu Walaa 2021 vor dem Oberlandesgericht Celle - er klagt gegen seine Ausweisung nach seiner Haftentlassung. (Archivfoto)
Abu Walaa 2021 vor dem Oberlandesgericht Celle - er klagt gegen seine Ausweisung nach seiner Haftentlassung. (Archivfoto) Julian Stratenschulte/dpa Pool/dpa

Düsseldorf - Der ehemalige Deutschland-Chef der Terrormiliz Islamischer Staat, Abu Walaa, klagt gegen seine Ausweisung aus der Bundesrepublik. Nach dpa-Informationen ist die Verhandlung für den 11. Juni vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf angesetzt (Az. 27 K 7349/23). Abu Walaa war zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt worden, er muss regulär noch bis 2027 hinter Gittern sitzen.

Mit einem Eilantrag gegen seine Ausweisung war er vor einem Jahr in Düsseldorf weitgehend gescheitert. Nach dem Eilantrag wird nun über die eigentliche Klage verhandelt. 

Nach Angaben des Gerichts geht es in dem Verfahren um die Entziehung seiner Aufenthaltstitel sowie bestimmte Verpflichtungen, wie zum Beispiel, sich nach der Haftentlassung ausschließlich in einer bestimmten Stadt aufzuhalten und sich täglich bei der Polizei zu melden.

„Gefahr für die öffentliche Sicherheit“

Im Eilverfahren hieß es damals, dass selbst bei einer Ausweisung der eigentlichen Abschiebung in den Irak noch mehrere Hinderungsgründe entgegenstünden. Dennoch sei die Abschiebungsandrohung des Kreises Viersen rechtmäßig, so die Richter damals. Die von Abu Walaa ausgehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit wiege so schwer, dass auch die Belange seiner sieben Kinder einer Ausweisung nicht entgegenstünden. 

Abu Walaa war vom Oberlandesgericht in Celle zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Strafprozess gegen den irakischen Hassprediger und drei weitere Männer hatte dreieinhalb Jahre gedauert. Nach Überzeugung der Richter hatten sie junge Menschen vor allem im Ruhrgebiet und in Niedersachsen radikalisiert und für den Islamischen Staat nach Syrien und in den Irak in den Kampf geschickt.

Abu Walaa war Imam der Moschee des inzwischen verbotenen Vereins Deutschsprachiger Islamkreis Hildesheim. Ein Deutsch-Serbe, der im gleichen Verfahren acht Jahre Haft erhielt, hatte seine Wohnung in Dortmund als Gebetszentrum genutzt und dort auch zeitweise den späteren Berliner Weihnachtsmarkt-Attentäter Anis Amri beherbergt. Die Männer waren im November 2016 festgenommen worden.