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Pandemie Corona-Inzidenz in Sachsen-Anhalt deutlich gestiegen

Von dpa Aktualisiert: 29.09.2022, 14:29
Ein Laborant arbeitet in einem Labor für Corona-Tests.
Ein Laborant arbeitet in einem Labor für Corona-Tests. Uwe Anspach/dpa/Symbolbild

Magdeburg - Die Zahl der registrierten Corona-Neuinfektionen ist in Sachsen-Anhalt im Vergleich zur Vorwoche deutlich gestiegen. Innerhalb von sieben Tagen wurden 365,1 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner registriert, wie aus der Übersicht des Robert Koch-Instituts (RKI) am Donnerstag hervorging. Eine Woche zuvor hatte der Wert noch bei 253,2 gelegen. Bundesweit erreichte die Sieben-Tage-Inzidenz am Donnerstag 409,9 (Vorwoche: 281,4).

Die Angaben liefern jedoch kein vollständiges Bild der Infektionslage. Experten gehen seit einiger Zeit von einer hohen Zahl nicht vom RKI erfasster Fälle aus - vor allem, weil bei weitem nicht alle Infizierten einen PCR-Test machen lassen. Nur positive PCR-Tests zählen in der Statistik. Zudem können Nachmeldungen oder Übermittlungsprobleme zu einer Verzerrung einzelner Tageswerte führen.

Das registrierte Infektionsgeschehen unterscheidet sich in den Landkreisen in Sachsen-Anhalt teils deutlich. Die landesweit höchsten Inzidenzen gab das RKI für das Jerichower Land mit 570,0 und den Landkreis Mansfeld-Südharz mit 569,8 an. Die niedrigsten Werte wurden für die Landkreise Börde (264,0) und Wittenberg (281,3) ausgewiesen.

Seit Beginn der Pandemie wurden nach RKI-Angaben landesweit inzwischen 844.478 Infektionen registriert. Die Statistik weist insgesamt 5715 Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion im Land aus. Sachsen-Anhalt hat rund 2,17 Millionen Einwohner.

Ab dem 1. Oktober gilt in Sachsen-Anhalt eine neue Corona-Eindämmungsverordnung - für die Menschen ändert sich aber kaum etwas. So muss im öffentlichen Personennahverkehr weiterhin ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz getragen werden, wie die Staatskanzlei mitteilte. Die Beförderer müssten stichprobenhaft die Einhaltung der Regel kontrollieren. Wer gegen die Maskenpflicht verstoße, könne von der weiteren Beförderung ausgeschlossen werden.

Die 18. Corona-Eindämmungsverordnung sieht zudem vor, dass Besucher von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften sowie öffentlich zugänglichen Innenräumen von Gefängnissen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen. Die Verordnung gilt vorerst bis zum 29. Oktober.