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Mord BGH: Urteil zu Berliner Kannibalismus-Prozess rechtskräftig

Von dpa Aktualisiert: 10.11.2022, 23:05
Eine Ausgabe der Strafprozessordnung liegt in einem Gerichtssaal.
Eine Ausgabe der Strafprozessordnung liegt in einem Gerichtssaal. Friso Gentsch/dpa/Symbolbild

Berlin - Das Mordurteil im Berliner Kannibalismus-Prozess ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des zu lebenslanger Haft verurteilten Mannes verworfen, wie am Mittwoch mitgeteilt wurde. Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat habe keine Rechtsfehler in dem Urteil des Berliner Landgerichts feststellen können. Dieses hatte den 43-Jährigen am 7. Januar wegen Mordes sowie Störung der Totenruhe verurteilt. Zudem hatte es die besondere Schwere der Schuld festgestellt, was eine Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausschließt.

Der Lehrer hatte die Tat im Prozess bestritten. Die Verteidigung plädierte daher auf Freispruch. Das Gericht hatte es jedoch als erwiesen angesehen, dass der Mann am 6. September 2020 in seiner Wohnung in Berlin-Pankow einen 43 Jahre alten Monteur tötete, „um seine Kannibalismus-Fantasien auszuleben“. Die Männer hatten sich zuvor über ein Dating-Portal zum Sex in der Wohnung des Pädagogen verabredet.

Nach dem Mord hatte der Täter laut Urteil die Leiche zerteilt und die Teile an verschiedenen Stellen im Umfeld seiner Wohnung abgelegt. Das Landgericht war von einer heimtückischen Tötung zur Befriedigung des Geschlechtstriebs und zur Ermöglichung einer anderen Straftat, nämlich der nachfolgenden Störung der Totenruhe, ausgegangen. Diese Bewertung bestätigten die BGH-Richter nun.