Extremismus Rechtsextremist beruft sich auf Meinungs- und Kunstfreiheit
Halle - Der Rechtsextremist Sven Liebich hat sich bei seinen abfälligen Äußerungen über bekannte Politiker auf die Meinungs- und Kunstfreiheit berufen. Er sehe sich als Künstler, sagte der 52-Jährige am Dienstag in einem Berufungsprozess am Landgericht Halle. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Beleidigung und Beschimpfung politisch aktiver Menschen vor, das Amtsgericht Halle hatte Liebich deswegen zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung verurteilt. Dagegen legte Liebich Berufung ein.
Ziel seiner abfälligen Äußerungen soll unter anderem die Bundestagsabgeordneten Renate Künast (Grüne) gewesen sein. Liebich hatte behauptet, Künast habe Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen gutgeheißen, solange keine Gewalt im Spiel sei. Dies habe sie jedoch nie gesagt, so die Staatsanwaltschaft. Da Liebich die Aussage in seinem Internet-Blog in Anführungszeichen gesetzt und ein Foto Künasts dazu gestellt hatte, habe er den Eindruck erweckt, es handele sich um ein tatsächliches Zitat. Künast tritt in dem Verfahren als Nebenklägerin auf.
Liebich wird vom Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt als rechtsextrem eingestuft. Bekannt ist er unter anderem wegen regelmäßigen Demonstrationen in Halle, auf denen er lautstark seine Ansichten kundtut.