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Statistik Banden- und Jugendkriminalität 2021 mit Rückgang

Insbesondere in Halle beschäftigt das Problem straffälliger Jugendbanden die Sicherheitsbehörden. In den Vorjahren gingen die Straftaten von jugendlichen Gruppen zuletzt zurück.

Von dpa Aktualisiert: 28.12.2022, 05:13
Eine Hand hält Handschellen vor einen Streifenwagen der Polizei.
Eine Hand hält Handschellen vor einen Streifenwagen der Polizei. David Inderlied/dpa/Symbolbild

Magdeburg - Die Zahl der polizeilich erfassten Bandenkriminalität von Jugendlichen ist in Sachsen-Anhalt in den vergangenen Jahren tendenziell gesunken. Im Vorjahr wurden nach Angaben des Landeskriminalamtes 1800 Straftaten unter der Beteiligung von Gruppen mit Jugendlichen begangen. 2019 lag die Zahl deutlich höher bei rund 2100. Eines der größten Deliktsfelder stellten dabei Diebstähle dar. Auch hier gingen nach polizeilicher Statistik die von jugendlichen Gruppen begangenen Straftaten zwischen 2019 und 2021 zurück. Auch die Rohheitsdelikte wie Raub und Körperverletzung waren in den vergangenen drei Jahren rückläufig.

Das in den vergangenen Monaten verstärkt aufgetretene Problem mit Jugend- und Bandenkriminalität in Halle spiegelt sich nur bedingt in der polizeilichen Statistik wieder. So seien 2019 in Halle etwa 290 Straftaten von Gruppen mit Jugendlichen begangen worden. Im vergangenen Jahr waren es knapp 280. Ein Blick auf die Deliktsfelder zeigt jedoch, dass die Zahl der Rohheitsdelikte von jugendlichen Gruppen in der Stadt von 87 im Jahr 2019 auf 106 im vergangenen Jahr stieg. Die Zahl der Diebstähle reduzierte sich deutlich.

Der im Jahr 2021 ausgewiesene Rückgang der Straftaten insgesamt ist laut LKA auch mit der Corona-Pandemie in Verbindung zu bringen. Ursächlich dürften insbesondere weniger Tatgelegenheiten gewesen sein. „Tendenziell zeichnet sich im Jahr 2022 gegenüber dem Jahr 2021 wieder ein Anstieg der Fallzahlen ab“, erklärte eine Sprecherin des LKA.

Die Statistik hat Schwächen: Die Polizei weist darauf hin, dass nur aufgeklärte Fälle in die Statistik eingehen. Lediglich in diesen Fällen sei eine altersmäßige Zuordnung der Tatverdächtigen und eine Aussage dahingehend möglich, ob die Tatverdächtigen in einer Gruppe gehandelt haben, so die Sprecherin. Es gebe ein erhebliches Dunkelfeld, insbesondere im Bereich der Eigentumsdelikte.