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Jahresbericht 2021 Mackenroth: Abschiebungsverbot für ausländische Fachkräfte

Von dpa Aktualisiert: 23.09.2022, 13:29
Geert Mackenroth (CDU), Ausländerbeauftragter, spricht im Landtag auf einer Pressekonferenz.
Geert Mackenroth (CDU), Ausländerbeauftragter, spricht im Landtag auf einer Pressekonferenz. Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild

Dresden - Angesichts des dramatischen Mangels in Sachsen hält der Ausländerbeauftragte Geert Mackenroth (CDU) ein Abschiebungsverbot für potenzielle Fachkräfte für denkbar. Er rede da keiner rechtswidrigen Auslegung der Vorschriften das Wort, sondern wolle dazu animieren, „dass Verwaltungsbehörden Ermessensspielräume auszuschöpfen“, sagte er am Freitag bei der Vorstellung des Jahresberichts 2021 in Dresden. Es brauche mehr Offenheit für Arbeitsmigration.

Die Ausländerbehörden müssten sensibilisiert werden, das Potenzial der Antragssteller ergebnisoffen zu prüfen, „in Verbindung mit einem faktischen Abschiebungsverbot für ausländische Fachkräfte“, sagte Mackenroth. Das wäre ein „pragmatischer Vorgriff“ auf das von Berlin angekündigte Chancenaufenthaltsrecht. Die Behörden sollten „vom Verwalten zum Ermöglichen kommen, differenzieren, Eiliges erkennen“.

Mackenroth verlangt die Einrichtung einer zentralen operativen Fachstelle mit klarem Fokus auf Arbeitsvermittlung wie die mehrsprachige Landeshotline in Berlin. „Davon kann man lernen.“ Damit könnten auch ausländische Arbeitnehmer, die bereits hier sind, schneller in Arbeit gebracht werden. Ein „Aufnahmeklima“ liege „im ureigensten Interesse des Freistaates, hier Hürden abzubauen, besser und effektiver zu werden“. Sonst blieben Hochschulabsolventen nicht und auch die Fachkräfte gingen wieder, wenn sie Jobs und Wertschätzung anderswo fänden.

Momentan machten zu viele Akteure und Zuständigkeiten arbeitnehmerfreundliche Beratung unmöglich, es gebe Wissens- und Informationslücken bei der kulturellen Kompetenz von Mitarbeitern, kritisierte Mackenroth. Der Härtefallkommission fielen einige der 13 Behörden im Land immer wieder durch restriktive Handhabung auf, „um die Sache schnell vom Tisch zu kriegen“, gelegentlich würden tatsächlich „noch Erbsen gezählt.“ Man wundere sich immer wieder, „warum Fälle nicht vorher auf Behördenebene gelöst werden konnten“.

Und bei der Kommission landeten „nur krasse Fälle“. 2021 gingen 60 neue Anträge ein, die 120 Personen betrafen, darunter 43 Kinder. Etwa 90 Prozent davon werden laut Mackenroth behandelt und in der Regel folge das Innenministerium den Empfehlungen der Kommission. 17 Fälle bis August 2022 bedeuteten zwar einen deutlichen Rückgang. „Aber jetzt nehmen sie wieder zu.“