Deutsche Telekom AG Deutsche Telekom AG: 2500 Klagen von Kleinanlegern sollen gebündelt werden

Frankfurt/Main/dpa. - Für eine Musterklage müssten sich zehn Kläger zusammenfinden, umbestimmte Rechtsfragen von der nächsthöheren Instanz, demOberlandesgericht Frankfurt, vorab klären zu lassen. MehrereRechtsanwaltskanzleien haben bereits angekündigt, die ausreichende Zahl von Musterklägern zusammen zu bekommen. Die übrigen Kläger würden - sofern sie nicht die Klage fallen lassen - zu so genannten Beigeladenen. Für sie ist die Entscheidung des OLG im «Zwischenstreit» verbindlich und auch die entstehenden Kosten müssen sie mittragen. Vor dem OLG haben sie ebenfalls prozessuale Rechte.
Aus formalen Gründen müsse es wahrscheinlich zwei Musterklagengeben, erklärte Richter Wösthoff. Sie müssten getrennt werden nachdem zweiten Börsengang der Telekom im Jahr 1999 und der Platzierungeines weiteren Aktienpakets durch die bundeseigene KfW ein Jahrspäter, dem so genannten dritten Börsengang. Das Gericht sehe seineRolle darin, für sachgerechte Anträge zu sorgen, die alle wichtigenFragen abdeckten. Die Anträge seien aber letztlich Sache der Kläger.
Besonders häufig war die pauschalierte Immobilienbewertung zurGründung der AG angegriffen worden, es gibt aber auch dutzendeweitere Streitpunkte. Bis zum Vorlagebeschluss an das OLG seivoraussichtlich keine weitere Verhandlung notwendig, kündigteWösthoff an. Eine Vorlage an das OLG innerhalb weniger Wochen werdees aber nicht geben.
Die beklagte Telekom hat sich nach den Worten ihresProzessvertreters Bernd-Wilhelm Schmitz bereits auf dasMusterverfahren eingestellt. Das Unternehmen behalte sich eineneigenen Feststellungsantrag vor. Die übrigen Beklagten - neben derBundesrepublik sind das die KfW und die Deutsche Bank - wollen dieAnträge zunächst abwarten.
Der Berliner Klägeranwalt Dietmar Kälberer äußerteverfassungsrechtliche Bedenken gegen das neue Gesetz. Die Klägerwürden damit in ein Verfahren über drei Instanzen gezwungen undtrügen ein viel höheres Kostenrisiko als bislang. Ein 20 MillionenEuro teures Gutachten zu den historischen Immobilienbewertungen derTelekom rechne sich für die meisten Kläger nicht. «Das KapMuG ist einInstrument, viele Kleinanleger an die Wand zu klagen», sagte derAnwalt. Der Streitwert der Frankfurter Verfahren wird vom Gericht auf150 Millionen Euro geschätzt.
Wösthoff lehnte es für das Gericht ab, beimBundesverfassungsgericht ein Normenkontrollverfahren anzustreben.Solche «akademischen Klimmzüge» brächten das Verfahren nicht voran.Auch könnten aus Zeitgründen die vorliegenden Klagen nicht daraufhinuntersucht werden, ob sie im Einzelfall bereits entscheidungsreifseien.
Die Wiesbadener Kanzlei Doerr und Partner kritisierte, dass denKlägern mit dem neuen Gesetz im Nachhinein ihr gesetzlicher Richtergenommen werde. Gleichwohl präsentierte sie am Dienstag 56 Kläger,die eine Musterklage beantragen wollen. Die Kanzlei Tilp stellte dieersten Anträge auf ein Musterverfahren bereits vorläufig vorInkrafttreten des Gesetzes.