Deutsche Post Deutsche Post: Vorwürfe zu Mehrwertsteuer zurückgewiesen
Frankfurt/Main/dpa. - Die Kunden könnten diese Steuer in der Regel als Vorsteuerzum Abzug bringen und würden dadurch nicht belastet.
Die Post verwies zugleich erneut darauf, dass sie nacheuropäischem Recht und nationalem Umsatzsteuergesetz im Bereich desso genannten Universaldienstes von der Mehrwertsteuer befreit sei.«In diesem Bereich erheben wir von unseren Kunden selbstverständlichauch keine Steuer», betonte ein Sprecher.
Nach einem Bericht der «Bild»-Zeitung unterrichtete derBundesrechnungshof den Finanzausschuss des Bundestages darüber, dassdie Post über Jahre von ihren Geschäftskunden unrechtmäßigMehrwertsteuer in Millionenhöhe kassiert habe. Nach den Erkenntnissender Rechnungsprüfer habe die Post ihren GeschäftskundenMehrwertsteuer in Rechnung gestellt, obwohl sie zuvor im Rahmen ihrerPrivatisierung durch eine Sonderregelung von BundesfinanzministerHans Eichel (SPD) von der Umsatzsteuer befreit wurde. Das Unternehmensoll so bis zu 23 Millionen Euro (45 Millionen DM) im Monatzusätzlich verdient.
Der Bund der Steuerzahler verurteilte die Steuerprivilegien. Diessei ein «ungeheuerlicher Vorgang», sagte der Präsident derOrganisation, Karl Heinz Däke der dpa in Berlin. Wenn es stimme, dassaußerdem die Post im umsatzsteuerbefreiten Bereich von ihrenGeschäftskunden jahrelang Steuern einbehalten habe, «dann ist das einSkandal».
Das Thema sollte am Freitagnachmittag in einer Aktuellen Stundedes Bundestages in Berlin behandelt werden.