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Datenschutz und Anti-Terror-Kampf Datenschutz und Anti-Terror-Kampf: Entscheidungen zwischen Bürgerrecht und Sicherheit

27.02.2008, 15:39

Hamburg/dpa. - 23. Mai 2006: Das Gericht verurteilt die nach den Terroranschlägen vom September 2001 eingeleitete Rasterfahndung als rechtswidrig. Solche massenhaften Datenerhebungen seien nur bei «konkreter Gefahr für hochrangige Rechtsgüter» zulässig, teilen die Richter im Mai mit.

15. Februar 2006: Die Richter erklären die im Luftsicherheitsgesetz von 2005 enthaltene Ermächtigung zum Abschuss von entführten Flugzeugen für nichtig. Der Staat dürfe Menschen nicht töten, um andere zu retten.

27. Juli 2005: Die Regelungen des niedersächsischen Polizeigesetzes zur vorbeugenden Telefonüberwachung verstoßen gegen das Fernmeldegeheimnis. Das Gesetz greife in den «Kernbereich privater Lebensgestaltung ein». Zudem fehle dem Land die Gesetzgebungskompetenz.

18. Juli 2005: Wer einen deutschen Pass hat, darf auch bei Terrorverdacht grundsätzlich nicht an ein anderes EU-Land ausgeliefert werden. Das entsprechende Gesetz zum Europäischen Haftbefehl verletze dessen Rechte, stellen die Richter fest.

3. März 2004: Das Gesetz zum sogenannten großen Lauschangriff ist in großen Teilen verfassungswidrig. Nach dem Urteil verstoßen die Bestimmungen zum Abhören von Wohnungen gegen die Menschenwürde. Nur bei besonders schweren Straftaten dürfen sie angeordnet werden.