Bürgerbeteiligung Bürgerbeteiligung: Lehren aus Stuttgart 21
Zwei Klagen wechseln sich ab, wenn über Bauprojekte gestritten wird. Zum einen wird seit dem Streit um die Untertageverlegung des Stuttgarter Hauptbahnhofs beklagt, dass Politiker, Behörden und Bauträger weltfremde Großprojekte planen, die den Bürgern mehr schaden als nützen. Als Lehre aus Stuttgart 21 steht deshalb außer Frage, dass Bürger früh in die Planung eingebunden werden müssen.
Aber Mitsprache muss organisiert werden. Und da wird's knifflig. Das Verkehrsministerium hat dafür einen unverbindlichen Leitfaden vorgelegt. Kritiker monieren, dass Leitfäden spätestens ignoriert werden, wenn wirtschaftliche Interessen im Spiel seien. Darum müsse man die Mitsprache gesetzlich vorschreiben.
Jedoch kommt da die zweite beliebte Klage in die Quere, die von überbordender Bürokratie und deutscher Regulierungswut, all die Einspruchs- und Raumordnungsverfahren, Planfeststellungs- und Naturschutzgesetze. Doch mehr Bürgerbeteiligung kann nicht allein aus mehr Informationen bestehen. Mitsprache muss auch Einfluss nehmen können. Wie man dafür die Gesetze umbauen muss, sollten Politik und Bürger nun erarbeiten - gemeinsam.
Kontakt zum Autor: Steven Geyer