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Noch 2 Tage bis zur Bundestagswahl Warum das Handy im Wahllokal unbedingt in der Tasche bleibt

Twitter, Facebook, Instagram – viele Menschen halten inzwischen ihr nahezu komplettes Leben online für Freunde, Follower und auch Fremde fest. Doch bei der Bundestagswahl bleibt das Handy unbedingt in der Tasche.

Aktualisiert: 21.09.2021, 13:43
Stimmabgabe an einer Wahlurne.
Stimmabgabe an einer Wahlurne. Foto: dpa

Magdeburg/Halle (Saale)/DUR/slo – Soziale Medien verleiten viele Menschen dazu, ihr komplettes Leben online zu dokumentieren. Doch beim Gang ins Wahllokal am Sonntag sollte das Handy unbedingt in der Tasche bleiben.

So ehrenhaft die Werbung, noch zur Wahl zu gehen ist, den eigenen Wahlvorgang darf man unter keinen Umständen per Selfie verewigen und ins Internet stellen. Denn Filmen und Fotografieren in der Wahlkabine ist strikt untersagt. Im Zweifelsfall kann der Wahlvorstand vor Ort auch die Nutzung des Handys verbieten.

Wer doch schnell ein Selfie davon macht, wie er wählt – und dabei erwischt wird, der kann Ärger bekommen und muss möglicherweise noch einmal wählen, denn der fotografierte Stimmzettel gilt als ungültig.

Denn die Wahl ist frei und geheim. Daher soll durch das Fotoverbot Vorsorge getroffen werden, damit kein Dritter erfährt, wie man selbst gewählt hat. Wer also unbedingt ein Foto machen will, sollte auf den Auslöser drücken, bevor er oder sie zur Wahlkabine schreitet und zudem den Wahlvorstand um Erlaubnis bitten.

Strafbar ist das Fotografieren des eigenen Wahlzettels allerdings nicht. Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden stellte nach der Bundestagswahl 2017 mehrere Verfahren gegen Bürger ein, die ihre ausgefüllten Briefwahlunterlagen veröffentlicht hatten. Eine Straftat liege nur vor, wenn jemand den Wahlschein eines anderen öffentlich macht.