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Bratwurst am Zaun Bratwurst am Zaun: Raststätten-Rebellin an A9: "Ich verkaufe auf jeden Fall weiter"

02.06.2017, 08:00
Trotz Gerichtsurteil:  Imbiss- und Raststättenbetreiberin Christina Wagner will an der A9 weiter Bratwürste über den Zaun verkaufen.
Trotz Gerichtsurteil:  Imbiss- und Raststättenbetreiberin Christina Wagner will an der A9 weiter Bratwürste über den Zaun verkaufen. dpa-Zentralbild

Weimar - Die Betreiberin der ältesten Autobahnraststätte Deutschlands an der A9 in Thüringen will weiter Bratwürste über einen Zaun verkaufen. Das Oberverwaltungsgericht in Weimar hatte das am Dienstag in zweiter Instanz verboten. „Ich verkaufe auf jeden Fall weiter“, sagte die Betreiberin Christina Wagner auf Anfrage der dpa am Donnerstag. Ihre Anwältin sichte den Fall jetzt erneut und prüfe, welche Möglichkeiten Wagner blieben.

Der Fall der Raststätte an der A9 im Osten Thüringens hatte deutschlandweit für Aufsehen gesorgt. Autofahrern, die am Parkplatz Rodaborn Rast machen, versperrt ein zwei Meter hoher Zaun den Weg zu dem Imbiss. Aus Trotz steigt Wagner auf eine Leiter und verkauft Bratwürste und Kaffee über die Absperrung hinweg.

Imbissbetreiberin Christina Wagner: „Ich verkaufe auf jeden Fall weiter“

Das Verwaltungsgericht in Gera hatte ihr in einem ersten Urteil den Verkauf verboten. Das OVG in Weimar hat die Berufung dagegen nicht zugelassen. Der Rechtsweg sei nun erschöpft, teilte das Gericht am Dienstag mit. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass das Urteil in der ersten Instanz fehlerfrei sei.

Schon 2013 hatte das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr den Betreibern den Verkauf untersagt. Auch dagegen hatten sie geklagt. Dass sie damit keinen Erfolg hatten, begründete das Verwaltungsgericht Gera damals damit, dass die Kläger nicht über die nötige Erlaubnis für eine „straßenrechtliche Sondernutzung“ nach dem Bundesfernstraßengesetz verfügten. Auch andere Erlaubnisse seien nicht erteilt worden. Dass die Behörde den Verkauf einen gewissen Zeitraum geduldet habe, begründe ebenfalls keine Erlaubnis, hieß es.

Eine Konzession zur Bewirtschaftung sei 2004 vom Bund gekündigt worden, was den Klägern beim Kauf der Gaststätte bekannt gewesen sei. Christina Wagner sagt, ihr sei zugesichert worden, dass es zumindest vom Parkplatz in Fahrtrichtung Berlin einen Zugang geben werde.  (dpa)