Blumengrüße Blumengrüße: Konkurrenz greift deutschen Marktführer Fleurop an
Berlin/dpa. - Das hat das Berliner Landgericht kürzlich Fleuropuntersagt. Auch das Bundeskartellamt ermittelt.
Die Idee, nicht Blumen sondern Aufträge zu «verschicken», hatteder Berliner Blumenhändler Max Hübner bereits 1908 und gründete die«Blumenspenden-Vermittlungsvereinigung». 1927 rief Hübner dieeuropäische Fleurop-Interflora ins Leben. 1931 entstand die deutscheFleurop. Heute ist die Fleurop-Idee, Blumengrüße innerhalb wenigerStunden an den Empfänger zu bringen, auf der ganzen Welt verbreitet.
Bis 1999 hatte die Fleurop ihre Vormacht in Deutschland gesichert:Mehr als 7000 Floristen waren vertraglich exklusiv an sie gebunden.Dies hatte das Bundeskartellamt seit 1963 gebilligt. Das Kartellwurde letztmals 1999 bis zum 30. Juni 2004 genehmigt, allerdingsunter der Auflage, die ausschließliche Bindung der Blumenhändler ausden Geschäftsbedingungen zu streichen. Solche «Legalausnahmen» sindnach neuen EU-Standards nicht mehr von den Wettbewerbshütern zugenehmigen. Diese ermitteln nur, wenn sich jemand beschwert.
Genau das hat der skandinavische Blumengrußvermittler Euroflorist- nach eigenen Angaben europäischer Marktführer - getan. Der Fleurop-Konkurrent versucht seit 2001, auch auf dem deutschen Markt Fuß zufassen. Doch das Anwerben von Fachgeschäften als Partner gestaltesich in Deutschland schwieriger als in anderen EU-Staaten.
Ein Florist aus Münster, der für beide Vermittler arbeitete, wurdevom Fleurop-Vorstand im Juli 2004 schriftlich darüber informiert,«dass wir Fleurop-Grüße nicht mehr bevorzugt an Sie als nurvermeintlich verlässlichen Partner sondern bevorzugt an anderewirklich verlässliche Partner geben werden». In der Folge verbuchteer monatlich mehrere tausend Euro Umsatzverlust. Die Euroflorist gehtvon zahlreichen weiteren Fällen aus, in denen Druck auf Partner-Floristen ausgeübt wurde.
Für die weitere Zusammenarbeit habe Fleurop den Blumenhändler dannaufgefordert, als Beweis der Treue, Aufträge von Euroflorist zwaranzunehmen, dann aber platzen zu lassen. Die Skandinavier erreichtengegen dieses Vorgehen und die damit verbundene «Androhung vonNachteilen» im November 2004 am Berliner Landgericht eineeinstweilige Verfügung. Das Verbot, gezielt zum Boykott vonEuroflorist-Aufträgen aufzurufen, hat die Fleurop anerkannt. Dochsieht sie sich weiterhin im Recht, Blumenhändler zu bevorzugen, dienur mit Fleurop zusammenarbeiten.
Im März 2005 wurde vom Berliner Gericht deshalb bestätigt, dassdiese «Androhungen», keine Aufträge mehr zu vermitteln, derverbotenen ausschließlichen Bindung der Floristen an Fleurop gleichkommen. Im Urteil heißt es, Fleurop habe seine «marktbeherrschendeStellung» missbraucht.
Das Bundeskartellamt prüft nun, ob ein Verstoß gegen dasKartellrecht vorliegt und ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird. DasBußgeld könnte bis zu 500 000 Euro erreichen. Fleurop-Vorstand NiklasDörr, Autor der Androhungen, wollte zu dem Urteil keine Stellungnehmen. Er kündigte aber an, in Berufung zu gehen. Der Anwalt derEuroflorist, Gerald Neben, sieht diesem Schritt gelassen entgegen:«Das Gericht hat bei seiner Entscheidung ja bereits die Argumente derFleurop berücksichtigt.»