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Biotechnologie und Medizin Biotechnologie und Medizin: Therapeutisches Klonen und Stammzellen

15.06.2006, 17:11

Berlin/dpa. - Beim THERAPEUTISCHEN KLONEN wird ein Embryo eigens hergestellt, umspäter Stammzellen daraus zu gewinnen. Ziel ist es, neues Gewebe mitdem Erbgut eines Patienten zu züchten, das nicht vom Immunsystemabgestoßen wird. Die südkoreanischen Forscher hatten erstmals direktvon Patienten Erbmaterial entnommen und in entkernte Eizellengespritzt. Diese teilten sich mehrfach. Nach einigen Tagen wurdendaraus Stammzellen entnommen, die das Erbgut des jeweiligen Patientenenthielten. Solche Stammzellen wollen die Forscher später soprogrammieren, dass sie Gewebearten wie Herzmuskeln oder Nervenbilden.

Während Großbritannien und Südkorea das therapeutische Klonenausdrücklich erlauben, ist in Deutschland jedes Klonen menschlicherEmbryonen verboten. In den USA ist das Klonen von Embryonen zwarerlaubt, wird aber nicht mit nationalen Mitteln gefördert.

EMBRYONALE STAMMZELLEN können auf zwei Weisen gewonnen werden:Durch therapeutisches Klonen oder direkt aus einem Embryo, der beider künstlichen Befruchtung übrig geblieben ist. Die Forscher lassenden Embryo in beiden Fällen einige Tage heranwachsen, um dannStammzellen zu entnehmen. Die embryonalen Stammzellen können sichunbegrenzt weiter teilen und im Körper zu mehr als 200 verschiedenenGewebearten heranwachsen. Das südkoreanische Team machte bereits 2004mit einem menschlichen Klonembryo weltweit Schlagzeilen, aus dem esStammzellen isolierte. Im Labor gingen daraus sogar Vorläuferzellenvon Nerven, Muskeln, Bindegewebe und Knorpel hervor.

ADULTE STAMMZELLEN gelten als ethisch unbedenklich. Diese Zellenkommen in vielen Organen vor, lassen sich aber nur bedingt zu anderenZelltypen wandeln. Erste erfolgreiche Versuche gab es in Deutschlandbeispielsweise beim Einsetzen von Stammzellen aus dem Knochenmark inerkrankte Herzmuskel.

RECHTSLAGE IN DEUTSCHLAND: In Deutschland dürfen Wissenschaftlerzwar keine Stammzellen aus menschlichen Embryonen gewinnen, wohl aberin Ausnahmefällen importieren. Nach dem Gesetz dürfen nur vor dem 1.Januar 2002 durch künstliche Befruchtung gewonnene und in Laboren inKulturen gelagerte Stammzellen importiert werden. Neun deutscheForscherteams dürfen inzwischen mit diesen Zellen arbeiten.