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BGH überprüft erneut Gaspreiserhöhungen

18.06.2008, 14:34

Karlsruhe/dpa. - Der Bundesgerichtshof überprüft erneut die Wirksamkeit von Gaspreiserhöhungen. Am Mittwoch hat das Karlsruher Gericht über die Klage eines Verbrauchers aus Euskirchen verhandelt, der sich gegen mehrere Preisanhebungen seines regionalen Versorgers in den Jahren 2005 und 2006 wendet.

Er hält die Steigerungen von zunächst 3,15 auf zuletzt 4,51 Cent pro Kilowattstunde für unangemessen. Das Landgericht Bonn hatte die Klage abgewiesen, weil die «Regionalgas Euskirchen» lediglich gestiegene Bezugskosten weitergegeben habe. Der BGH wird sein Urteil am 15. Oktober verkünden.