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Beschäftigungsmodelle Beschäftigungsmodelle: Heß: Mehr Chancen durch Negativsteuer

Von Volker Daur 31.01.2002, 15:37

Halle/MZ. - Nach Auffassung des Präsidenten bietet dieNegativsteuer eine weit größere Chance, Sozialhilfeempfängerwieder in Arbeit zu bringen. Er hält es fürmöglich, dass bis zu einem Drittel der derzeitetwa bundesweit 2,7Millionen Bezieher vonSozialhilfe (neue Länder: knapp 500000) einenArbeitsplatz erhalten können. Die restlichenzwei Drittel der Sozialhilfebezieher sindÄltere, Kranke, Alleinerziehende sowie Jungendlicheund Kinder, die als nicht vermittelbar gelten.

Bei der Negativsteuer wird eine Einkommenslinieaufgestellt. Wird diese Linie mit dem Nettoverdienstdurch Arbeit nicht erreicht, wird der fehlendeBetrag durch die Steuerkasse ausgezahlt. Liegtdas Einkommen darüber, müssen wieder Steuernan die Staatskasse bezahlt werden. Als Einkommenslinieschlägt Heß den Sozialhilfesatz vor, der nachPersonenstand dann variiert.

Das heutiges Übel sei, so Heß, dass das Gebotdes Abstandes zwischen Lohn und Sozialhilfenicht mehr stimme. So rutsche bereits derEinstiegslohn eines ostdeutschen Gebäudereinigersnetto unter den Sozialhilfebetrag, den einAlleinlebender einschließlich Unterkunft undsonstige Leistungen erhält. So lohne es sichkaum, Arbeit vor allem im Niedriglohnsektoranzunehmen. Dies ändere sich mit der Negativsteuer.Ein arbeitsfähiger Sozialhilfebezieher habedann aber auch eine angebotene und zumutbareArbeit anzunehmen. Sonst drohe der Ausschlussvon der Sozialhilfe.

Hier handelt es sich laut Heß zwar um denEinstieg in einen Bereich, in dem auf Grundder heutigen Situation von der Wirtschaftkaum Arbeitsplätze angeboten werden. Dochnach seinen Erfahrungen gibt es diese Stellen,die jetzt noch unter der Hand angeboten oderin das billigere Ausland verlagert würden.Heß sieht das Modell als Übergang für dienächsten zehn Jahre, bis die demographischeEntwicklung Arbeitskräfte wieder rar macht.Was in der Zwischenzeit als Negativsteuerzu zahlen ist, werde bei der Sozialhilfe undArbeitsverwaltung gespart. Das könne zur Senkungder Beiträge zur Arbeitslosenversicherungführen. Aber zu achten sei darauf, dass hiernicht das Schlupfloch für eine tarifvertraglichenGestaltung zu Lasten der Staatskasse entdecktwerde.