Befehlsverweigerung bei der Bundeswehr Befehlsverweigerung bei der Bundeswehr: Recht des Gewissens
Berlin/MZ. - Darf ein Major der Bundeswehr den Befehl verweigern? Oder muss die Bundeswehr ihn dann entlassen - so wie sie es vergeblich versucht hat? Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat dazu ein für diesen konkreten Fall richtiges Urteil gefällt.
Der Major hat sich mit Recht darauf berufen, dass der Irak-Krieg völkerrechtswidrig gewesen ist. Um ihn zu begründen, daran besteht längst kein Zweifel mehr, wurde zudem gelogen, dass sich die Balken biegen. Vor diesem Hintergrund musste es gestattet sein, die Mitarbeit an einem militärischen Computerprogramm zu verweigern, das im Irak-Krieg hätte verwendet werden können. Befehlsverweigerung ist auch dann nicht bloß legitim, sondern sogar geboten, wenn Gebote der Menschlichkeit außer Kraft gesetzt werden sollen - sei es in der berüchtigten Kaserne von Coesfeld oder auf dem Schlachtfeld.
Jenseits der genannten Fälle gilt freilich, dass ein Berufssoldat sich nicht einfach so auf die Gewissensfreiheit berufen kann. Die Bundeswehr ist zwar die demokratischste Armee, die wir je hatten. Der Soldat ist Staatsbürger. Doch er ist eben Staatsbürger in Uniform. Deshalb herrscht ein Prinzip: Befehl und Gehorsam. Nur Ausnahmesituationen setzen es außer Kraft. Seite 1