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Baugewerbe Sachsen-Anhalt Baugewerbe Sachsen-Anhalt: Verband droht mit Klage vor Gericht

Von Volker Daur 08.03.2002, 15:57
Großbaustelle
Großbaustelle dpa

Magdeburg/MZ. - Während der gerade begonnen Tarifverhandlungenherrsche Friedenspflicht bis hin zur Ablehnungeines eventuell notwendigen Schlichterspruchs,erklärte Gerhard von Dehn Rotfelser, der fürSachsen-Anhalt an den Tarifverhandlungen beteiligtist. Den Beschäftigten sei offensichtlichnicht klar gemacht worden, dass sie unberechtigtdie Arbeit verweigerten, was ein Grund zurKündigung sei. Dazu erklärte das für Sachsen-Anhaltzuständige Bundesvorstandsmitglied der IGBau, Andreas Steppuhn, natürlich sei Friedenspflicht.Es handele sich hier um Baustellenversammlungenund Inmformationsveranstaltungen. So etwasbewegt sich nach seiner Meinung im legalenRahmen.

Auslöser ist die Kündigung des Rahmentarifsvertragesdurch die Arbeitgeber. Bei der für das Baugewerbehohen Gewerkschaftsfordrung von 4,5 Prozentmehr Lohn und Gehalt müssten die bereits vonbeiden Seiten vereinbarten Reformen des Rahmentarifvertragesin die Verhandlungen einbezogen werden, sagteHenke. Die IG Bau geht davon aus, dass mitEinbeziehung des Rahmentarifvertrages in dieLohnrunde bestehende Leistungen gekürzt werdensollen.

Der Arbeitgeberverband wirft hinsichtlichder Kündigung der Gewerkschaft Panikmacheunter den Beschäftigten vor. Die Reform seischon für 2001 vorgesehen gewesen, so Henke.Es gehe vor allem um die Flexibilisierungder Arbeitszeitregeln zur Verstetigung derganzjährigen Beschäftigung, was auch von derGewerkschaft gewollt sei. Zu verhandeln seiüber den Berufsgruppenaufstieg sowie überAuslösung und Fahrtkosten. Ebenso sei dieNeugestaltung der brancheneigenen Sozialkassenach Änderung der rechtlichen Bedingungennötig.