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Bau-Arbeitgeber: Mindestlöhne «massenhaft unterschritten»

24.09.2007, 15:38

Frankfurt/Main/dpa. - Die Bau-Arbeitgeber haben massive Verstöße gegen die Mindestlohn-Vorschrift in der Branche beklagt. Der vereinbarte Mindestlohn werde «massenhaft unterschritten», sagte der Präsident des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes (ZDB), Hans- Hartwig Loewenstein, der «Frankfurter Rundschau».

«Wir schätzen, dass bis zu 150 000 Bau-Beschäftigte keinen Mindestlohn erhalten.» Den Behörden gelinge es kaum, die Verstöße einzudämmen. Die IG Bauen-Agrar-Umwelt (BAU) erklärte, der überwiegende Mehrheit der Bauarbeiter in Deutschland bekomme den Tariflohn. Es sei falsch, wenn der Eindruck entstehe, dass 150 000 deutsche Bauarbeiter unter Mindestlohn bezahlt würden, erklärte die Gewerkschaft in Frankfurt.

Wenn die aus den mittel- und osteuropäischen Ländern auf deutsche Baustellen entsandten Beschäftigten einbezogen würden, sei die Größenordnung aber realistisch. ZDB-Präsident Loewenstein sagte, ohne die Lohn-Untergrenze «würden noch mehr Menschen aus Osteuropa zu sehr niedrigen Löhnen auf deutschen Baustellen arbeiten».

Um Kontrollen zu erleichtern, schlug Loewenstein Berufskleidung mit einem speziellen Emblem vor, an der legal Beschäftigte sofort zu erkennen sind. Voraussetzung sei die Zustimmung der Belegschaft. Diesen Vorschlag wies die Gewerkschaft umgehend zurück. «Arbeitnehmer in dieser Kleidung müssten genauso kontrolliert werden, ob sie den Mindestlohn bekommen», sagte IG-BAU-Chef Klaus Wiesehügel in einer Mitteilung. Vielmehr müssten die Kontrollmöglichkeiten auf den Baustellen verbessert werden. Dazu seien vor allem eine bessere Arbeitszeiterfassung und eine «Baucard» zur Identifikation des Arbeitnehmers und des Betriebes notwendig.

Das Baugewerbe ist eine der wenigen Branchen in Deutschland mit einem allgemeinverbindlichen Mindestlohn. Diesen müssen auch nicht tarifgebundene Unternehmen zahlen. Zudem gilt der «Lohn der Baustelle»: Arbeitnehmer aus dem Osten, die auf einer Baustelle im Westen arbeiten, müssen nach dem Mindestlohn West bezahlt werden. Seit Anfang September gelten neue Mindestlöhne im Baugewerbe: Für Facharbeiter liegt der Mindestlohn West nun bei 12,50 Euro, der Mindestlohn Ost bei 9,80 Euro. Ungelernten steht ein Mindestlohn West von 10,40 Euro zu, der Mindestlohn Ost beträgt 9,00 Euro.