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Banken Banken: WestLB erringt Teilerfolg im Milliarden-Streit

06.03.2003, 10:37

Luxemburg/Brüssel/dpa. - Im jahrelangen Rechtsstreit mit Brüssel um milliardenschwere Rückzahlungen hat die Westdeutsche Landesbank einen Teilerfolg errungen. Das EU-Gericht Erster Instanz kippte am Donnerstag in Luxemburg die Entscheidung der EU-Kommission auf Rückzahlung von 808 Millionen Euro ungerechtfertigter Beihilfen. Der Betrag müsse neu berechnet werden. Nach Expertenansicht würde sich die Summe inzwischen inklusive Zinsen auf über zwei Milliarden Euro belaufen.

Die Luxemburger EU-Richter gaben hingegen der Kommission in einem anderen wichtigen Punkt Recht: Die Bank habe mit der Übertragung landeseigenen Wohnbauvermögens eine rechtswidrige Beihilfe erhalten. Die deutsche Seite hatte auch dies angezweifelt. Da es sich bei der WestLB um einen Brüsseler Musterfall handelt, hat das Urteil Signalwirkung für sechs weitere deutsche Landesbanken. (Az: T-228/99 und T-233/99)

Die EU-Kommission müsse das Verfahren neu aufrollen, urteilten die EU-Richter. Dafür hat sie 18 Monate lang Zeit. EU- Wettbewerbskommissar Mario Monti kündigte eine baldige neue Entscheidung seiner Behörde an. «Die Aufhebung der Kommissionsentscheidung tut den Bemühungen der Kommission, im deutschen Bankensektor für fairen Wettbewerb zu sorgen, keinen Abbruch.» Die Kommission habe zu Recht gefordert, eine staatliche Kapitalspritze müsse marktüblich verzinst werden. Monti kann innerhalb der kommenden zwei Monate Berufung beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegen. Offen blieb, um welchen Betrag die Rückzahlungssumme vermindert werden könnte.

Die Richter hielten Montis Wettbewerbshütern schwere Begründungsfehler vor. Sie hätten die Höhe des geforderten Renditesatzes für staatliches Wohnbauvermögen nicht ausreichend begründet. Das Land Nordrhein-Westfalen hatte 1992 seine Wohnungsbauförderungsanstalt (WfA) auf den öffentlichen-rechtlichen Bankenriesen in Düsseldorf übertragen und nur eine geringe Verzinsung dafür erhalten.

Brüssel hatte einen Zinssatz von 9,3 Prozent nach Steuern statt den tatsächlich gezahlten 0,6 Prozent verlangt. Die daraus entstandene Differenz hatte die Kommission auf 808 Millionen Euro beziffert. Dieser Betrag müsse an das Land zurückgeführt werden. Dieser Rechnung folgten die Richter nicht. Die Kommission habe die von ihr geforderte Grundrendite für Anlagen im Bankensektor nicht ausreichend begründet. Dies gelte auch für die Höhe des Aufschlages, der von Brüssel wegen der Besonderheit der Transaktion verlangt wurde.

Das Urteil ist Richtung weisend für die öffentlich-rechtlichen Banken in Deutschland. Derzeit laufen in Brüssel EU-Prüfverfahren gegen sechs weitere deutsche Landesbanken. In allen Fällen geht es - wie bei der WestLB - um die Übertragung von landeseigenem Vermögen. Die Kommission geht auch in diesen Fällen von unerlaubten Beihilfen aus und verlangt von den Banken Millionen-Rückzahlungen. Monti sagte dazu, das Urteil mache den Weg frei für Entscheidungen in diesen Verfahren. Betroffen sind die Landesbank Berlin, die heute zur angeschlagenen Berliner Bankgesellschaft gehört, die NordLB, die Landesbank Schleswig-Holstein, die Landesbank Thüringen-Hessen, die Hamburgische Landesbank und die Bayerische Landesbank.